Mitglied inaktiv
Hallo! Also ich weiß nicht ob es Unterschiede zw. den Bundesländern gibt. In Sachsen ist es schon so, das nur der berechtigt ist der sein Kind auch selbst erzieht. Es kann ja nicht sein, das man Erziehungsgeld bekommt und dann noch einen staatl. geförderten Platz in der Einrichtung in Anspruch nimmt. Das wäre ja doppelt gezahlt. Das heißt, man kann ein paar Stunden arbeiten( bis 30 h), wenn man vielleicht eine Oma, Freundin, etc hat, die ja nicht vom Staat gezahlt wird oder man geht abends, wenn der Papa zu Hause ist. § 1 Berechtigte (1) Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit einem Kind, für das ihm die Personensorge zusteht, in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/berzgg/__1.html http://www.slfs.sachsen.de/lva/405.htm Gruß Claudia
Hallo, ich will und muss im märz april wieder arbeiten gehen. Und wenn ich glück habe, habe ich bis dahin eine tamu. Werde wieder voll gehen.Meine erziehungszeit geht aber bis 11.6. kann ich da trotzdem vorher schon wieder arbeiten gehen. Mein zwerg wird ja im april 2.Kannst du mir da weiter helfen. Hat jetzt nix mit deiner frage zu tun.
Hallo! Kann Dir ja keiner verbieten. Wie gesagt in Sachsen hat es aber Wirkung auf das Erz.-Geld. Gruß Claudia
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