Mitglied inaktiv
Hallo, erkundige dich bei der GEmeinde bzw. Jugendamt. Meines Wissens hast du mit dem REchtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gleichzeitig einen ANspruch auf Betreuung während der Schließungszeiten. Da das vielen Müttern nicht bekannt ist, werden vielerorts die Ferienzeiten einfach hingenommen. Im schlimmsten Fall 6 Wochen! Das kann es doch nicht sein!! Bei uns gibt es seit diesem Sommer eine Notgruppe, WEIL Müttern sich erkundigt haben und ihren Anspruch geltend machen wollen. Ist das bei euch nicht möglich, kannst du nachfragen, ob du die Kosten für eine Tagesmutter vom Jugendamt/Gemeinde erstattet bekommst. Erkundige dich, es lohnt sich... LG Libelle
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