Mitglied inaktiv
Hab mich bisher mit diesem Thema nie beschäftigen müssen, ich hab immer in der Nähe der Schule gewohnt - bin nie mit dem Bus gefahren. Und Annika braucht es in der Grundschule ja auch nicht. Aber ab der 5. Klasse muß sie fahren. Und wie sieht es aus, wenn sie nicht auf die nächstgelegene Schule sondern auf eine Wunschschule geht (nächstgelegene Gesamtschule, Wunschschule ggf. Gymnasium mind 10km weiter).
Würd ich auch gern wissen, denn uns wird es ab Sommer auch betreffen. Das was ich bisher weiß, ist, das man das Geld, was man für die nächstgelegene Schule an Fahrtgeld (Busfahrkarte) kriegen würde, erstattet bekommt, nur wie und wo man das zu beantragen hat, weiß ich auch nicht! lg flassk
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