ungewohnt
Wenn man eine Zusage der 1. ausgewählten Schule hat, kann man dann trotzdem noch wechseln? Oder ist man dann dran gebunden? In NRW nach der 4. Klasse.....
wenn die "jetzt-plötzlich-doch-Wunschschule" nach Abschluss der Anmeldeverfahren noch Plätze frei hat, sollte ein Wechsel möglich sein.
die Zusage auf der "von-Anfang-an-Wunschschule" habe ich bereits. Ist halt nur die Frage, ob ich nach Annahme bei der anderen Schule, es noch rückgängig machen kann.
Ich habe zwar leider keine Info für dich, aber: wenn du eine Zusage der "von-Anfang-an-Wunschschule" hast, warum soll Kind dann doch woanders hin? Statt zur Wunschschule zu einer anderen, die nicht die Wunschschule ist? Verstehe ich irgendwie gerade nicht.
Verstehe dein Problem auch noch nicht... ein Wechsel dürfte nicht so einfach sein, da du ja vermutlich keinen Anmeldeschein mehr hast.
klar, Anmeldung und Abgabe des Bogens ist erfolgt, aber mittlerweile glaube ich doch, dass ICH eine Entscheidung treffen muss (hab etwas Probleme damit, eine Entscheidungen zu treffen - aus gesundheitlichen Gründen) und will meinem Sohn die Entscheidung überlassen. Er will wo anders hin. Deshalb: Sollte er auf dieser Schule (die den Anmeldebogen hat) genommen werden, kann ICH dann noch ein Veto einlegen (nein, wir wollen auf eine andere Schule?) Oder muss ich vor Zusage (nächstes Wochenende) den Wechsel vornehmen (schaff ich zeitlich kaum). Die andere Schule hat mir schon definitv eine Zusage erteilt.
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