Elternforum Die Grundschule

Schulpflicht mit 5 Jahren

Schulpflicht mit 5 Jahren

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Hallo, mein jüngerer Sohn wird im Oktober 6 Jahre alt. Nun habe ich die Info, dass er damit automatisch schulpflichtig ist. Kennt sich da jemand aus? Gruss Nelufer


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Kommt auf's Bundesland an. Aber wenn er DIESEN Oktober schulpflichtig würde, hättest du schon Post bekommen. LG sun


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Hallo Sun, Jan wird nächstes Jahr im Oktober 6 Jahre alt. Letzte Woche wies mich seine Kindergartenleiterin aber bereits darauf hin, dass er dann schulpflichtig wäre - es sei denn, mein Mann und ich würden schriftlich festlegen, dass er noch ein weiteres Jahr im Kiga bleibt. Allerdings wurde dafür keine Frist genannt. Muss mich da noch mal erkundigen. Jetzt ist mein Sohn 4 1/2 Jahre alt - da wäre es doch wohl verfrüht, schon zu entscheiden ob er im Herbst 2009 eingeschult werden soll? Gruss Nelufer


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Hallo, in Berlin ist es so, das seit dem Geburtsjahr 1999 alle Kinder eingeschult werden die zwischen dem 1.1. und 31.12.1999 geboren wurden, sprich 1 Jahrgang. Rückstellungen gibt es keine mehr, so meine Info. LG Cathy


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Hallo, hast Du Dich im Jahr vertippt oder wird bei Euch dieses Jahr wirklich erst der 99 Jahrgang schulpflichtig ???? -groß guck- Fragende Grüße Nelja


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Bist Du Dir da sicher mit dem Jahr 1999? Meine Tochter wurde 99 geboren und ist schon in der 3.Klasse. Mein Sohn wird im November diesen Jahres 6 und kommt soweit ich weiß nicht in die Schule dieses Jahr.


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Hallo, habe mich, glaube ich, falsch ausgedrückt. Dieses Jahr wird der gesamte Geburtsjahrgang 2002 eingeschult. Aber wir haben die Regel schon seit 4 Jahren, das alle Kinder eines Geburtsjahrganges eingeschult werden. Rückstellungen erfolgen hier nicht mehr. LG Cathy


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Zum einen: Das hängt vom Bundesland ab. Leider komme ich gerade nicht auf den Server vom Kultusministerium, sonst würde ich für Dich nachschauen. Ich weiß die Stichtage nicht auswendig, weil es nicht mehr meine Baustelle ist und weil der Stichtag sich seit letztem Jahr immer um einen Monat verschiebt. Aber wegen der Rückstellung: Da reicht keine schriftliche Erklärung, das muß man beantragen. Dann sollen KiGa und Kinderarzt dazu irgendwas kommentieren, also ob sie das befürworten oder nicht, der Schiularzt muß auch seine Meinung abgebene, entschieden (!!!) wird das dann vom Schulleiter der Sprengelgrundschule. Aber da würde ich mir jetzt noch keinen Kopf drum machen, wenn es um den Herbst 2009 geht. Zum einen kann man das jetzt ja noch gar nicht beurteilen, zum anderen müßt Ihr sowieso die Einladung zur Schuluntersuchung abwarten. Die kommt irgendwann Ende diesen oder Anfang nächsten Jahres - WENN der Junge tatsächlich 2009 schulpflichtig wird. Gruß, Elisanbeth.


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o.T.


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Hallo, ich weiß es nur für Bayern. In Bayern ist ab Jahrgang 2004 der der ganze Jahrgang schulplichtig (nächstes Jahr die 2003-Kinder bis November, dieses Jahr bis einschließlich Okt. 2002) - allerdings können Kinder die im Okt. Nov. oder Dezember geboren sind auf Antrag der Eltern von der Schulpflicht befreit werden und werden dann erst ein Jahr später schulpflichtig. Rückstellung ist weiterhin möglich - muß aber über das Gesundheitsamt laufen und geht nur bei wirklichen Einschränkungen. Grüße Dhana


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Hallo dhana, wir leben auch in Bayern, d.h. dass Jan, der Anfang Oktober 2009 6 Jahre alt wird, auf unseren Antrag ein Jahr später in die Schule gehen könnte. Das wäre dann ja aber keine Rückstellung. Mich würde noch interessieren, welche "Einschränkungen" denn zu einer Rückstellung führen können. Gibt es hier eindeutige Regelungen? Gruss Nelufer


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Hier steht alles weitere: http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/schulen/grundschule/r_cktrittsm_glichkeit_der_eltern_bei_der_einschulung_information.pdf Demnach soll die Entscheidung über eine Nicht-Einschulung möglichst nah am April vor der Einschulung geschehen, ist also noch ein bisschen Zeit. Bis zum 15. Mai muss endgültig entschieden sein. Bei Oktober-Dezember-Geborenen gilt das dann nicht als Zurückstellung, sondern als Rücktritt von der Schulpflicht. LG sun


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Hallo, genau, wenn man ein Oktoberkind zurückzieht, ist das noch keine Rückstellung - die könnte man rein theoretisch im Jahr darauf machen. Gründe für eine Rückstellung gibt es durchaus - sei es Entwicklungstörungen, verzögerte Entwicklungen, Kinder mit Sonderpädagogischen Förderbedarf,... Oft werden die Kinder aber dann in eine Vorschulgruppe der Förderschule aufgenommen. Aber dann müssen schon wirkliche Gründe vorliegen und es warscheinlich sein, das die ein Jahr später deutlich besser oder nicht mehr vorliegen. Vielleicht magst du dich einfach mal durch das Kultusministerum lesen - da steht einiges dazu drin - wenn man es findet. http://www.km.bayern.de/km/schule/ Grüße Dhana


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o.T.


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in thüringen ist das Datum den 31.07bzw. 01.08. Pau l wird also eingschult, weil er am 15.7 geboren ist. ich verstand so, dass dein Sohn im Jahr 2009 eingschult wird! schau mal bei Kultusministerium das Datum an.


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Hallo, hab mich noch mal schlau gemacht, Jan kann gehen, muss aber nicht. Das betrifft die Kinder in Bayern, die Oktober, November und Dezember geboren sind. Zumindest ist es dieses Schuljahr so. Gruß Nelufer