yanimama
Hallo, vielleicht weiß das ja hier jemand......es geht mir darum,ob es sowas wie maximale Fehlstunden in der Grundschule gibt - ich meine, ob ein Kind nicht versetzt wird, wenn es X Stunden gefehlt hat ????? Meine Tochter war dieses Schuljahr nun schon oft krank und hat daher dann am Ende des Schuljahres ne Menge Fehlstunden (alle entschuldigt natürlich!!), und jetzt meinte eine Bekannte zu mir, ob sie denn mit sovielen Stunden überhaupt in die nächste Klasse kommen würde..................sie meint,da gäbe es eine Bestimmung,dass man mit "so-und-so-vielen" Stunden nicht versetzt wird !!!!!!! Stimmt das ???????????? Und wenn ja, kann man dann ggf. ne Nachprüfung oder so machen ????? Wir wohnen übrigens in NRW und meine Tochter ist jetzt in der 3.Klasse........... Vielen Dank schonmal, LG
Hallo, Schulrecht ist wie immer Ländersache. Aber hier (Bayern) hab ich das noch nie gehört - so lange die Leistung passt und das Kind mitkommt, wird es auch versetzt - aber es kann natürlich sein, das durch eine lange Krankheit große Lücken entstanden sind, so das eine wiederholung des Schuljahres Sinn machen kann. Der Sohn einer Freundin hat durch seine Allergien/Asthma auch immer wieder sehr lange Fehlzeiten. Oft mit langen Krankenhausaufenthalten/Kur - aber es war noch nie ein Thema, das er wiederholen muss - er kommt auch auf dem Gymnasium (inzwischen 7.Klasse) gut mit. LG Dhana
hmmmmmmmm, Grundschule kann man in NRW zumindest nicht mehr sitzenbleiben. Freiwilliges - vielleicht auch extrem gepuschtes Rückstufen - geht schon. Ich denke es ist ein Unterschied, ob ein "Guter" Schüler viel fehlt, oder ein schlechterer. Ich hab bisher Kinder die selten krank waren und denen nie Stoff gefehlt hat. Aber ich denke, es kommt nicht auf Fehlzeiten sondern auf das Niveau an.
Wir wohnen in Ba-Wü. Eine Mitschülerin meiner Tochter hat aufgrund einer verschleppten Borreliose mehrere Monate gefehlt und geht nun trotzdem weiterhin in ihre KLasse. Da sie aber wirklich sehr viele Defizite hat, wiederholt sie die Klasse freiwillig.
Ich denke auch das es so eine Bestimmung hier (NRW) nicht gibt. Aber vielleicht googelst du einfach mal. Wenn natürlich grosse Defizite da sind, wäre freiwilliges Wiederholen sinnvoll, aber wie gesagt, nur dann!
Ich kann es jetzt nicht mit Sicherheit sagen: Aber ich weiß, dass in der Klasse meiner Tochter ein Mädchen in der ersten Klasse ständig gefehlt hat. Da hieß es: Sie darf höchstens noch 2 Tage fehlen. Weiß aber nicht mehr, wie viel Fehltage sie hatte. Denke aber es waren über 60.
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