Elternforum Die Grundschule

mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis

mal prinzipiell fragen will, wegen Schulverweis

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, nachdem ich das Posting von Simpleton verfolgt habe, wo über einen Schulverweis des Sohnes nachgedacht wird, wollte ich mal in die Runde fragen, ob Euch bzw. Euren Kindern das auch schon passiert ist? Mein Sohn ist in der 2. Klasse und hatte vor ein paar Monaten ein unschönes Erlebnis. Ein paar Jungs aus seiner Klasse haben einem Mädel den Turnschuh geklaut und ihn sich zugeworfen. Mein Sohn war auch dabei *seufz* und just als er den Schuh seinem Kumpel zuwerfen wollte, kam eine Lehrerin um die Ecke, die den Schuh dann ins Gesicht bekam. Das war natürlich Sch...., aber ich habe das als unglücklichen Unfall verbucht, es war ja keine Absicht. Dass so ein Verhalten Mist ist, steht ja außer Frage, die Jungs haben leider nicht darüber nachgedacht, was daraus entstehen kann bzw. entstanden ist... Mein Sohn hat sich auch sofort bei der Lehrerin entschuldigt, gesagt, dass es keine böse Absicht war etc. Der Vorfall war während der 2. Pause, mein Sohn und der Initiatior mussten dann ins Lehrerzimmer, sich natürlich (nochmal) entschuldigen (die Klassenlehrerin verlangte das, glaubte nicht, dass sich die Kinder schon bei der Lehrerin entschuldigt hatte), wurden schwerst zur Schnecke gemacht und zu allem Übel wurden wir Eltern angerufen. Die Jungs sollten sofort abgeholt werden, durften die letzte Std. nicht mehr am Unterricht teilnehmen... Da sowohl ich als auch mein Ex Vollzeit berufstätig sind, haben wir es nicht eingesehen, wegen eines (zugegeben saublöden) "Unfalls" Sohnemann abzuholen. Die Klassenlehrerin nahm ihn dann zähneknirschend wieder mit in den Unterricht. So, nun rief mich diese Woche eine andere Mutter an, ihr Sohn hat sich in der Pause mit einem Klassenkameraden gerauft, es ging wohl auch handfester zu, sodass die beiden Streithähne ebenfalls vom Unterricht der letzten beiden Schulstunden ausgeschlossen wurden, die Eltern wurden verständigt, die Jungs wurden abgeholt. Die Mutter war zufällig Zuhause, ist normalerweise um diese Zeit auch noch arbeiten - von daher ging das. Aber - lange Rede, kurzer Sinn: Ist es wirklich sinnvoll, die Kinder bei solchen Vorfällen auszuschließen? Und ist das an anderen Schulen auch so? Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das nicht wirklich als "Bestrafung" sehe. Ich denke, dass natürlich Konsequenzen zu erfolgen haben, aber können die nicht auch anders aussehen? Ich sage mal, dass mein Sohn es eher als Bestrafung ansehen würde, wenn er"Extra-Aufgaben" in schriftlicher Form zu erledigen hat, als "schulfrei" zu bekommen. Das ist jetzt überspitzt formuliert, aber trifft es im Kern. Vor allen Dingen sehe ich es nicht ein, mein Kind von der Schule vorzeitig abzuholen, wenn er nicht gerade jemanden verletzt hat oder selbst verletzt ist. Versteht Ihr, wie ich es meine? Ich kann nicht einfach meinen Arbeitsplatz verlassen, weil da "kinderübliches Gerangel" vorgefallen ist. Wie soll ich das denn bitte meinem Arbeitgeber plausibel machen??? Wie seht Ihr denn das? Bin auch mal gespannt, was die Lehrerinnen unter Euch dazu sagen bzw. wie es bei Euch gehandhabt wird. Ich bin da hin und her gerissen, meine aber, dass da doch wirklich oft zu schnell eine Suspendierung erfolgt... Wie gesagt, wir reden hier von Zweitklässlern, die oft der Schalk und Übermut zwackt *seufz*. Ich bin auf Eure Antworten / Meinungen gespannt. LG Vera


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Ich mag Henni eigentlich... Aber ich finde, in der Grudnschule haben Schulverweise / Suspendierungen NICHTS zu suchen! Meinem Sohn wurde in der Pause in der ersten Klasse mal sein (wackelnder) Schneidezahn ausgeschlagen. Das tat weh, ICh fand es sch... aber er blieb in der Schule und der Verursacher auch. Warum hätte der heim sollen? Was hätte das zur Sache beigetragen? Nur als Ergänzung: mein Sohn war zu dieser Zeit auch eher "handfest" unterwegs *hüstel* und ich weiß auch, daß er ganz gerne mal "physisch" seinen Standpunkt klar genmacht hat... Warum wissen wir inzwischen auch und es ist jetzt auch um 100% besser. Aber: NIEMALS wurde ich deswegen angerufen um ihn abzuholen. Ich würde eine Entschuldigungsbild für das gehänselte Kind bzw. einen kurzen Entschuldigungstext viel sinnvoller finden. Eine Suspendierung ist der letzte Weg IMO, denn wir haben hier in D ja absolute Schulbesuchspflicht. Susopendierung muß der allerletzte Weg sein, nur dann wenn ein Kind gänzlich untragbar für die Schulgemeinschaft wird bzwe. wenn andere Kinder SCHWER gefährdet sind. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ich schreib hier mal wieder als hauptschullehrerin, nur dass das klar ist, dennd as schulgesetz ist nun mal für grundschüler und hauptschüler das gleiche! und WIR an der HS müssen es oft anwenden, daher kenne cih mich ja mit der rechtlichen Sache ein bisschen aus. Die Pädagogische Seite ist da für grundschüler oft ein andere! Ob man da wirklich nach paragraphen vorgeht, ist ermessenssache, ich hab all die schulgesetzsachen noch NIE bei GS angewendet. aber man DARF es als Lehrer, nur um es eben noch mal richtig zu stellen!!! (Immerhin unterrichte ich Jugendliche, die z.T. schon Vorstrafen etc haben, da MUSS man konquent und nach gesetz vorgehen, sonst macht man sich zum Teil selbst strafbar!aber das nur am Rande...) Also: Das Ausschließen vom unterricht als Strafe kann angewendet werden, um das RECHT der anderen SChüler auf Unterricht zu gewährleisten. Daher darf man eben auch Schüler mal vor die Tür setzen, ohne seine Aufsichtspflicht zu verletzen, wenn zu erwarten ist, dass der schüler auch dort bleibt etc. wWenn es z.B nciht einzuschätzen ist, ob ein Schüler nun dann brav draußen steht, oder eben wenn es mehrere sind, dann darf man seh wohl die eltern in die Pflicht nehmen, ihr Kind zu holen. Die Eltern haben ja auch im krankheitsfalle oder bei unfällen etc erreichbar zu sein, somit auch bei schwerwiegenden Vergehen gegen die Schulordnung etc. Also die Ausrede: das ist mir zu doof, von der Arbeit zu gehen um mein kind abzuholen, DARF so nicht gelten! 8ich weiß selbst dass es manchmal aber so ist, denn immerhin arbeite ich auch...aber rein rechtlich MÜSSTEN eltern ihr kind holen! beispiel: bei uns mussten mal Eltenr ihr Kind jeden tag persönlich bringen und holen direkt ab und bis zur klassentür. Es war ei 2. klässler der wirklich massiv auf dem Schulweg geärgert hat , mit wirklich gefährlichen Ausmaß wie auf die Straße schupsen etc. Die Eltern waren berufstätig und wollten sich weigern und das ganze gng dann durchaus ein paar Instanzen weiter, bis zur Klärung wurde der Junge ausgeschlossen...und es war alles rechtens seitens der Shcule! Die mussten dass dann anschließend tatsächlich organisieren.....ich schweife ab... Also: Es ist korrekt, es ist aber nur Sinnvoll, wenn die Kidner es als Strafe empfinden, was sie natürlich nur DANN tun, wenn ich als Lehrer z.B. anordne: du gehts nun nach hause, dafür musst du den Stoff mitwwoch nachmittag hier in der Shcule nacharbeiten. DANN wäre es konsequent und eine echte Strafe. Nur so ausschließen ist unsinn. OB das alles für DIE Situation im Posting nun sinnvoll war oder nciht..dazu kann ich mich nun nicht äußern. Aber als kavalliersdelikt oder einachen unfall würde ICH das weder als Mama noch als Lehrerin ansehen..man DARF nun mal nciht mit Sachen rumwerfen, wer es macht und erwischt wird muss mit einer Konsquenz rechnen! LG HEnni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Henni, ich stimme Dir teilweise schon zu, allerdings bin ich der Meinung, dass eben situationsabhängig über eine Suspendierung entschieden werden sollte. Vor allen Dingen muss doch auch differenziert werden, ob ein Kind "verhaltensauffälliger" ist oder nicht... Oder sehe ich das falsch? Sozusagen der "Wiederholungstäter" härter zu bestrafen ist, je nachdem, was halt ausgefressen wurde. Ich persönlich tue gerade den Vorfall mit meinem Sohn als "Kavaliersdelikt" ab, weil er definitiv alles andere als aggressiv oder verhaltensauffällig ist. Deshalb waren wir alle miteinander (er inbegriffen) sehr über diese "Tat" geschockt. Ich sehe halt in diesem Beispiel überhaupt nicht, warum eine Suspendierung erfolgen sollte, wenn eben der folgende Unterricht davon in keiner Weise tangiert wurde. Der Vorfall passierte in der Pause, die Klassenruhe wurde überhaupt nicht gestört - außer dass danach natürlich alle Kinder in der Klasse aufgeregt waren. Ich weiß nicht, ob das nicht evtl. falsch rüberkam, aber ich heiße die ganze Sache bestimmt nicht als gut und es ist selbstverständlich, dass nicht mit Gegenständen herumgeworfen wird. DAS hat mein Sohn nun auch kapiert... Aber wie gesagt, die Konsequenz die eben daraus resultierte hielt und halte ich nach wie vor für überzogen. Und genau daher nehme ich mir das Recht heraus zu sagen, dass ich ihn eben dann nicht aus der Schule hole... In DIESEM Fall versteht sich. LG Vera


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

und ein Akt der Hilflosigkeit? Ich weiß nicht, wie es rechtlich ist, mich würde es aber irritieren, wenn die Klassenlehrerin das Recht hätte, ganz alleine darüber zu entscheiden, ein Kind vom Unterricht auszuschließen. Ein Ausschluss kann doch nur der Weißheit allerletzter Schluss sein. Und auch nur dann, wenn die anderen Klassenkameraden massiv beeinträchtigt werden durch das Verhalten oder aber das Verhalten so schlimm war, dass eine offensichtlich Zäsur stattfinden muss. In keinem der beiden beschriebenen Fälle kann ich das erkennen. In ersterem Fall haben sich die Buben auch noch entschuldigt, man könnte also auch nicht von mangelnder Einsicht ausgehen. Wir mussten bei schlimmen Vergehen ins Rektorat statt in den Unterricht, armer Rektork, aber wir hatten natürlich Angst davor. Es geht ja gar nicht, dass man sein Kind deswegen abholen muss. Ich würde das beim nächsten Elternabend thematisieren, das geht nicht! Gruß Tina


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

In welcher Form die Schule erzieherisch auf Schüler einwirken darf und welche Ordnungsmaßnahmen zulässig sind ist für NRW in § 53 SchulG NRW geregelt. Zu den erzieherischen Einwirkungen gehört neben anderen der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde. Der Ausschluss von einer oder mehreren kompletten Unterrichtsstunden zählt nicht dazu. Auch wenn es sich so aus dem Gesetz nicht ergibt kann IMHO der Lehrer das Kind nach einem Ausschluss auch nicht nach Hause schicken sondern muss selbst dafür Sorge tragen, dass es weiterhin beaufsichtigt wird. Eine Verpflichtung der Eltern für die Schule ständig erreichbar zu sein kann ich nicht erkennen. Elterndasein ist keine Rufbereitschaft. Liebe Grüße Ebba


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Die freundin meiner tochter hat mal unsinn angestellt. der typische Grunschul-Scherz. Sie hat einem anderen Kind, das sich gerade hinsetzen wollte den Stuhl weggezogen. das Kind ist gestürzt und hat sich eine Platzwunde am Hinterkopf zugezogen weil es mit dem Kopf gegen den weggezogenen Stuhl geknallt ist. Ein sehr gefährlicher Streich, der aber keine böse Absicht beinhaltet sondern einfach nur nicht nachgedacht. Das Kind wurde damals nicht ausgeschlossen etc, sondern ins Direktorat gerufen. Sie war total verstört, weil sie das ja nicht mit einer verletzung etc gerechnet hat. der direktor hat nicht geschimpft etc, sondern ihr genau erklärt was da alles passieren kann usw. Sie musste für das verletzte Kind einen Entschuldigungsbrief schreiben und (mit den Eltern abgesprochen) von ihrem Taschengeld ein kleines Genesungsgeschenk kaufen. Außerdem hat sie als das verletzte Kind wieder da war vor der ganzen Klasse erklären müssen, warum so etwas gefährlich ist und man es nicht machen darf. Ich bin sicher, so etwas hat mehr Sinn, als ein Kind vom Unterricht auszuschließen. Lg reni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, auf die Gefahr hin, dass mich jetzt alle anfallen und in Stücke reißen ;-)... Also, ich finde, es wird manchmal gegen wirklich verhaltensauffällige und aggressive Kinder noch viel zu wenig energisch vorgegangen. Vorab will ich aber sagen: Die Reaktion der Schule auf das Turnschuh-Werfen Deines Sohnes finde ich auch total übertrieben. Dein Sohn ist ja sicher kein notorisch aggressives Kind, ich meine hier ausdrücklich NICHT Euer Beispiel. In der Klasse meiner Tochter gibt es einen Jungen (10), der seit Jahren den Unterricht ununterbrochen durch höhnische Bemerkungen in Richtung der Lehrerin stört, der andere Jungen angreift, heftig in den Unterleib tritt, der jüngere Kinder bedroht und schikaniert, so dass sie sich kaum noch trauen, an ihm vorbeizugehen. Er ist unfähig, sein Verhalten selbst einzuschätzen, hat sich noch nie bei jemandem entschuldigt, fühlt sich als Opfer der bösen anderen und wundert sich ehrlich, dass er keine Freunde findet. Er ist ein wirklich armes Kind, das wenig für seine Störungen kann. Ich kenne das Elternhaus und weiß, dass er kaum etwas dafür kann (Mutter ist schwer chronisch krank, oft wochenlang im Krankenhaus und zu 100 Prozent schwerbehindert, der Vater kümmert sich null um die Kinder, ältere Geschwister unterdrücken den Jungen usw.). Und trotzdem finde ich, dass die anderen Kinder ein Recht darauf haben, vor so einem Jungen geschützt zu werden. Ich glaube, ich persönlich würde ausrasten, wenn dieser Junge meinen Sohn in den Unterleib treten würde, was ja durchaus gefährlich ist. Es gibt hier (Wuppertal) eine andere Schule, bei der vor wenigen Jahren ein solcher Junge ein kleines Mädchen so in den Bauch getreten hat, dass es einen lebensgefährlichen Magen-Riss hatte und fast innerlich verblutet wäre. Unsere Rektorin hat die Eltern immerhin durch Androhung eines Verweises gezwungen, eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen - mit mäßigem Erfolg, weil sich zu Hause wenig ändert. Ich finde, man sollte hier noch weitaus energischer vorgehen und bei solchen überforderten Eltern regelmäßig Hausbesuche machen durch Sozialarbeiter, die ihnen helfen, den Alltag neu zu strukturieren und Verantwortung zu übernehmen. Hilft alles nichts, finde ich einen Verweis völlig richtig. Ein solches Kind braucht dringend eine individuellere Betreuung in kleineren Gruppen durch speziell ausgebildete Pädagogen. Das kann eine normale Lehrerin nicht leisten. Grüßle, Bonnie


Öffne Privacy-Manager