nevin
Hallo, ich möchte gerne wissen, ob Lehrer in der Grundschule ohne die Erlaubnis der Eltern Tests an Kindern durchführen dürfen. Sie möchten ein Kind aus meinem Bekanntenkreis nach der 4. Klasse in die Förderschule (Sonderschule) schicken und haben anscheinend diverse Tests durchgeführt, um ihre Empfehlung zu bestärken. Ist das gesetzlich überhaupt erlaubt? Wenn ja, welches Gesetz ist das? Könnt ihr mich da mal aufklären bitte? Oder wohin könnte ich mich wenden, um darauf eine Antwort zu bekommen. Ich habe schon von einigen Eltern gehört, dass dies nicht erlaubt ist!! Aber die Lehrer aus der Schule behaupten anscheinend sie hätten ein Recht dazu.... wie sieht die Sachlage aus?? Danke
Hi, hier in NRW ist es absolut erlaubt. Oft ist es ja so, dass sich die Eltern mit der Entscheidung ihr Kind eine Förderschule (sie heißt nicht ohne Grund so und eben nicht "Sonderschule" oder "Baumschule") besuchen zu lassen, sehr schwer tun. Auch wenn es für das Kind sicher das Beste wäre. Und dann haben die Lehrer die Möglichkeit - auch gegen den Willen der Eltern - das sogenannte AO-SF-Verfahren einzuleiten. Die von Dir genannten Tests dienen wahrscheinlich dazu, das erforderliche Gutachten argumentativ zu unterstützen. Finde ich nicht verkehrt, aber das nur am Rande. LG Holly
Hallo, ich kanns nur für Bayern sagen - und hier wird ohne Einverständnis der Eltern nicht getestet. Genausowenig wie man ein Kind gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule schicken kann. Lg Dhana
"Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, erfolgen Beratungen grundsätzlich in Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten." (Richtlinien für die Bildungsberatung; Verwaltungsvorschrift vom 26. April 1984, Nr.IV-I-7841/195; K.u.U. S. 349) 1984; neu erlassen K.u.U. S. 523/1994) K.u.U. heißt Kultus und Unterricht und ist ein Amtsblatt für Lehrer. Leider habe ich keine neueren Quellen, aber vielleicht ist ja hier noch jemand, der ein neueres Jahrbuch besitzt...
Hallo also ich kann dir nun keien Paragraphen nenne, aber JA, die untersuchungen können auch gegen den Elternwillen ststtfinden meine cih, wobei das natürlich äußerst unüblich ist DENN: die Entscheidung, ob das Kind dann tasächlich zur Förderschule kommt oder integretiv beschult werden muss treffen die Eltern! (zunächst) Aber: da läuft ja dann eh vieles schief in dem Fall, denn welcher eltern würden denn solche Test verweigern? Was haben sie zu verheimlichen oder zu befürchten? Wieso fragen die cniht direkt nach? Und: keien SChule "möchte ein Kind in die Förderschule schicken", denn der Aufwand als Lehrer ist ganz immens, und wenn der Förderbedarf fesrtgestellt wurde dnan müsste das Kind im Prinzip SOFORT die Schule wechseln! Es hört sich so an, als ob du unterstellst, das wäre ein einfacher Weg...das ist er beiweitem nciht, und wird seltens wie gesagt ohne die Eltern durchgezogen...da MUSS also noch was im Hintergrund laufen, was wir hier nciht wissen...! Was für eine Grudnschulempfehlung hat er denn gerade bekommen? DIE ist ja bindend...und da GIBT es keien Fröderschule auf dem Formular!!! Aber zur SAche: JA: das darf die Schule! Wir dürfen ja auch PISA und VERA und alles ohne Erlaubnis *g*
Außer einem Beitrag (mit Gesetzesgrundlagen) habe ich wieder nur Meinungen gehört. Aber wer gibt den Lehrern das Recht, zu testen, ohne die Eltern zu fragen. Welche Behörde? Welches Gesetz? Denn wenn es solch ein Gesetz, Verordnung usw. nicht gibt, dann dürft ihr das auch nicht so ohne weiteres. Also wenn so etwas meinem Kind widerfahren würde, und die Lehrer mir nichts schriftliches zeigen könnten, in dem ausdrücklich steht, dass die Lehrer mit meinem Kind solche Tests machen dürfen, dann würde ich denen ordentlich den Marsch blasen. Aber hier geht es Gott sei Dank nicht um mein Kind (also stresst mich das jetzt auch gar nicht) , sondern war nur neugierig und will meiner Bekanntin auch helfen.
Da war nicht meine Meinung sondern es IST so, aber bitte mach dich doch mla selbst auf die Suche! Das Ding nennt sich Sshulgesetz und hat 1000 Seiten! Das Recht gibt natürlich der Staat den Lehrern, wer denn sonst? Wer sollte es denn verbieten? Wir HABEN nun mal schulpflicht und es steht jedem ein Platz in einer für ihn geeigneten Schulart zu! Auch wennd as die Förderschule ist! Welche das im Normalfall ist entscheiden in BaWü nun mal die Lehrer! Ich glaube es ist ZB im Paragraph 82 Schulgesetz die Pflicht zum Besuch der Sonderschule geregelt, guck doch da mal nach, das findest du doch hier im Internet! Marsch blasen etc lässt ja auf eine tolle EInstellugn zur Schule schließen...WARUM sollten die denn "gegen das Gesetz" sich den Aufwand antun, ein Kind zu testen? Und wie gesagt: JAAAAAA es ist rechtens!
"Auf Verlangen der Schulaufsichtsbehörde haben sich Kinder und Jugendliche an einer pädagogisch-psychologischen Prüfung (Schuleignungs- oder Schulleistungsprüfung und Intelligenztest) zu beteiligen und vom Gesundheitsamt untersuchen zu lassen." DA steht es zB !!!! Lies also bitte einfach mal im Schulgesetz § 82.
Ja, wir, Sachsen, dürfen das Kind auch gegen den Willen der Eltern testen. In der Schule.
...bzw. fehlen hier wesentliche Informationen, finde ich. Gab oder gibt es keine Kommunikation zwischen Eltern und Lehrern? Da muss es doch eine Vorgeschichte geben. Als Eltern bekommt man doch mit, wenn das eigene Kind so große Schwierigkeiten in der Schule hat. Gerade mit einem kleinen "Sorgenkind" hat man meist über Jahre hinweg sehr viele Gesprächstermine mit den Lehrern. Und, wie Henni richtig schrieb, ist der Aufwand einen Platz an einer Förderschule zu beantragen für die Lehrer enorm. Das machen sie doch nicht, um eine Familie zu schikanieren, sondern höchstwahrscheinlich weil sie der Auffassung sind, dass das Beste für das Kind ist. Wieso ist die Einstellung den Lehrern gegenüber so negativ, kommt mir fast paranoid vor... Als wollten "SIE" dem Kind etwas Böses. Schon seltsam... LG Holly
Hallo, Gesetzestexte habe ich nicht für dich, aber diese Überlegung: Vielleicht gab es schon mal einen Lehrer, der einem Kind den Besuch einer Förderschule nahelegte, weil er selbst mit dem Kind überfordert war, während das Kind bei einem anderen Lehrer auch auf der Regelschule klargekommen wäre. In dem von dir geschilderten Fall halte ich diese Möglichkeit jedoch für ausgeschlossen, denn das Kind soll ja erst NACH der 4. Klasse, also nach Ende der Grundschulzeit zur Förderschule wechseln. Die Lehrer wären das Kind zu diesem Zeitpunkt - böse gesagt - ohnehin los. Dass sie sich jetzt, am Ende der Grundschulzeit, trotzdem noch die Mühe mit den Tests machen, deutet doch darauf hin, dass ihnen das künftige Wohl des Kindes am Herzen liegt. Zu deiner Frage: eine Bekannte hat einen Sohn in der 4 . Klasse Förderschule. Sie sagte mir, dass sie grundsätzlich das Recht hätte, den 4. Klässler nächstes Jahr auf die Hauptschule zu schicken. Das Kind kann also wohl nicht gegen ihren Willen zum Besuch der Förderschule gezwungen werden. Sie lässt ihn jedoch auf der Förderschule, weil er ihr, wie sie sagte, "auf der Hauptschule untergehen würde".
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