Mitglied inaktiv
Ich habe gelesen, dass an manchen Schulen die 1. und 2. Klasse und dann auch die 3. und 4. Klasse gemeinsam unterrichtet werden. Kann ein Kind dann von der 1. in die 3. Klasse springen und dann gleich in die 5.? (Nicht dass jetzt einer denkt, ich hätte solch ein Kind, dem ich das zutrauen würde. Es interessiert mich nur einfach so.) Oder anders gefragt: Gibt es eine Mindestverweildauer in einer Grundschule?
Hier in NRW kann ein Kind 2 mal springen. Hab ich selbst schon an unserer Schule erlebt. Mit 5 vorzeitig eingeschult worden, Mitte der 1. Klasse gesprungen und dann nochmal Mitte der 3. Klasse. Das Kind ist dann aber nicht auf eine normale weiterführende schule gegangen, sondern auf ein Internat für hochbegabte Kinder. Sonst wäre er mit 7 Jahren ins 5. Schuljahr gekommen, da werden andere erst eingeschult!
Hier ist das gar kein Problem.Theoretisch jedes zweites Jahr und sogar ein Sprung von zwei Klassen auf einmal ist möglich.Kommt öfter in der Praxis vor. Ist sicherlich nur eine Frage,wann der Rest der Entwicklungsscheere zu groß wird. Aber vom rechtlichen her spricht hier in NDS nichts dagegen. VG df
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