Elternforum Die Grundschule

Frage zur Bewertung (müdlich/ schriftlich)

Frage zur Bewertung (müdlich/ schriftlich)

liha

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Weiß jemand, wie die Wertigkeit der mündlichen Mitarbeit in NRW (3.Klasse) ist? Ist das von Schule zu Schule unterschiedlich? Oder sogar bei manchen Fächern (also z.B. Deutsch mehr als Mathe)? Ich komme darauf wegen einem Beitrag im 10-13-Forum. Würde mich mal interessieren, wie wichtig die schriftlichen Arbeiten überhaupt sind und ob man daraus schon eine Zeugnisnote tendenziell ableiten kann oder eher nicht.


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von liha

denn mündlich zählt (bei uns z.B.) 60% der Gesamtnote. Ich glaube, dass es überall mindestens die Hälfte ist?


liha

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Das dachte ich mir so auch.


montpelle

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

"Ich glaube, dass es überall mindestens die Hälfte ist?" Mal wieder keine Ahnung.


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

ne, in bayern zählt die mitarbeit so gut wie gar nicht...


Zwillingsmama04

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Antwort auf Beitrag von montpelle

müsstest es doch genau wissen. nee aber das machste nicht. fragt man sich warum?


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Der Artikel 52 BayEUG sieht des Weiteren folgende Rahmenbedingungen vor: Leistungsnachweise sind in „angemessenen Abständen“ durchzuführen (Abs. 1, Satz 1) je nach Art des Fachs sind schriftliche, mündliche oder praktische Leistungen zu erbringen (Abs. 1, Satz 1) die Art und Weise der Leistungserhebung ist den Schülern vorher bekannt zu geben (Abs. 1, Satz 3) die Notenstufe ist samt einer Begründung bekanntzugeben (Abs. 1, Satz 3) Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage (Abs. 1, Satz 4) die Notenstufen 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) sind festgelegt. Die Schulordnungen können Ausnahmen festlegen (Abs. 2) „Unter Berücksichtigung der einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungen werden Zeugnisse erteilt“ (Abs. 3, Satz 1) Die Überprüfung der Korrektur des Fachlehrers durch den jeweiligen Fachbetreuer wird als Respizienz bezeichnet. das würde heißen, in gewissen fächern zählt die mündliche Note, nur ihre gewichtung entscheidet der lehrer/die Schule?


claudi700

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Antwort auf Beitrag von montpelle

eine frage daraus. frau lehrerin. ja ne, is klar


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Keksraupe

Nein, ich kanns dir nur fürs Gymn sagen. Wie es an anderen Schulformen ist weiß ich nicht. Also es gibt in den Hauptfächern (deutsch, Englisch, Mathe, latein, Chemie, Physik, Französisch etc) 3-4 große angesagte Arbeiten pro Jahr. Aus denen wird eine Gesamtnote errechnet. Das ist die "schrifliche" Note. Dann gibt es in diesen Fächern noch die ganzen anderen Noten: unangesagte Kurzproben, Heftführung, Gedichte, Referat, Ausfragen, Mitarbeit usw. je nach Fach unterschiedlich. Mitarbeitsnoten gibts pro Halbjahr idR nur ein bis zwei. Das fällt also kaum ins Gewicht. Lena z.B hat in Englisch bereits 9 "mündliche" Noten in diesem Halbjahr. Aus diesen ganzen anderen Noten wird wieder eine Gesamtnote errechnet. Das ist die "mündlche" Note. Der Begriff wird in Bayern etwas irreführend verwendet weil es nicht nur "mündlich" ist.. Die schrifliche Gesamt-Note aus den angesagten großen Arbeiten und die mündliche Gesamt- Note werden 2 zu 1 gerechnet. Also schriflicht steht das Kind z.B auf 3 (in den proben 2,2,4,4 geschrieben) und mündlich steht es auf 2, dann wird gerechnet: 3+3+2=8 und das ganze dann durch 3 geteilt ergibt 2,6. Folglich gibts eine 3 ins Zeugnis. In Bayern sind diese großen angesagt Arbeiten extrem wichtig. Mit ein bißchen Melden und Mitarbeit kann man da GAR NICHTS ausbügeln. In den Nebenfächern wie Musik, Kunst, Erdkunde, NuT, Geschichte etc. in denen keine großen angesagten Arbeiten geschrieben werden, werden alle Noten nur zusammengezählt und durch die Anzahl geteilt. Eine davon ist die Mitarbeitsnote. Zählt also genauso viel wie einmal Ausfragen, Vorsingen, Referat oder Heftführung oder eine unangesagte Kurzprobe (Extemporale). Alles klar? :) Lg reni


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

achja für die 4 Klasse ist es so, dass da rein die Noten zählen die in den Proben geschrieben werden. Das ist ja für Bayern extrem genau festgelegt wieviel Proben in Deutsch, mathe und HSU geschrieben werden müssen bis zum Übertrittszeugnis. Steht das Kind DANN zwischen 2 Noten kann der Lehrer natürlich Faktoren wie Mitarbeit etc heranziehen und dementsprechend fällt dann die bindende Empfehlung für die weiterführende Schule aus. Ob das in der dritten Klasse auch schon so genau genommen wird kann ich dir nicht sagen. ich weiß nur, dass in der dritten Klasse die Anzahl der proben nicht festgelegt ist und der lehrer da etwas freier entscheiden kann was und wieviel er schreibt. Außerdem werden in der dritten Klasse die proben NICHT vorher angesagt. Dürfen sie sogar nicht einmal. In der 4 Klasse MÜSSEN sie dann angesagt werden. So will man den Druck herausnehmen. Lg reni


IngeA

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Hallo, also bei uns haben die mündl. Noten definitiv zur Übertrittsnote dazugezählt. Die bei der Lehrerin so beliebten "Kopfrechenabrfagen" (= mündl. Note), die meine Tochter einfach nicht kann, haben ihr die Mathenote verhagelt, bei uns an der Schule haben alle Noten gleich gezählt, egal ob schriftlich oder mündlich. LG Inge


Reinhardus

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Bitte doch 'mal das Schulgesetz lesen(!!!), und nicht eigene Meinungen wiedergeben. Man beachte die im allgemeinen stets angemessene Berücksichtigung der sonstigen Mitarbeit, d.h. u.a. auch die mündliche Mitarbeit. Manches in der sonstigen Mitarbeit als möglich aufgelistete wird in der Unterrichtspraxis nicht auch immer vorkommen. Antworten ist mit Verantwortung dem fragenden gegenüber verbunden. Vielleicht nehmen dies so manche in Zukunft etwas ernster. Gruß R


Caot

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Antwort auf Beitrag von liha

Ich weiß, das die mündliche Mitarbeit immer stärker mit einfliest, aber das man daraus eine Note "erkennen" kann, das halte ich für weit gewagt. Ich kenne die Wertung innerhalb der Notenvergabe nur so, das beim Zuegnis für Wackelkandidaten, also die zw. zwei Noten stehen, die mündliche Mitarbeit durchaus Einfluss haben kann, nach oben und nach unten.


77shy

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Antwort auf Beitrag von liha

In der Grundschule meines Sohnes zählte die mündliche Note fast gar nicht. Nun, auf dem Gym, ist es so, dass fast nur die mündliche Note für die Zeugnisnote entscheidend ist. So ist es durchaus möglich, dass das Kind mit zwei Einsen in den Arbeiten, aber einer miserablen Mitarbeit, auch eine Vier im Zeugnis bekommen kann. MfG


yl2

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Antwort auf Beitrag von liha

das hängt sicherlich vom bundesland ab, keine ahnung! hier in SH an der grundschule meiner kinder zählt die mündliche note 60%


Reinhardus

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Antwort auf Beitrag von yl2

ist damit noch nicht korrekt dargestellt, denn in SH besagt der Lehrplan für die Primarstufe, dass die UNTERRICHTSBEITRÄGE in D und M in 3. und 4. Jahrgangsstufe stärker zu berücksichtigen sind als der Bereich Klassenarbeiten. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Unterrichtsbeiträge sind keinesfalls nur mündliche Leistungen, sodern u.a. Hausarbeiten, Tests (auch kleine schriftliche), Projektpräsentationen, etc.. Das gilt entsprechend, manchmal auch bei etwas anderer Wortwahl, in anderen Bundesländern. Nicht unbedingt ist aber die prozentuale Verteilung zwischen Sonstiger Mitarbeit und den schriftlichen Leistungen aus den Klassenarbeiten auf bestimmte Przentsätze zu fixieren. Vielleicht hilft dies ein wenig weiter. Gruß R