Elternforum Die Grundschule

Fahrradstellplatz auf Schulhof

Fahrradstellplatz auf Schulhof

inola-marie

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Hallo, die Schule meines Sohnes sagt, dass wir es privat klären müssen, wo wir sein Fahrrad abstellen. Innerhalb des Schulgeländes besteht keine Möglichkeit (laut Schule). Begründung: "Der Schulbereich wird von zwei Schulen und dem Hort genutzt, deshalb sind sowohl versicherungsrechtliche Belange nicht abgedeckt, als auch Platzkapazitäten nicht gegeben." Nun meine Frage. Muss eine Schule den Schülern nicht wenigstens die Möglichkeit geben, mit dem Rad zur Schule zu kommen und es dort abstellen lassen? Ich finde es unmöglich immer mit dem Auto zur Schule fahren zu müssen, nur weil wir am Ende des Dorfes wohnen und somit einen langen Fußweg hätten.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von inola-marie

Aber ihr könntet euch an den Bezirksausschuß wenden und mal nachfragen, ob das Straßenbauamt nicht im unmittelbaren Bereich der Schule auf öffentlichem Platz Fahrradstellplätze zur Verfügung stellen könnten. Dies in Zusammenarbeit mit der Schule und dem Elternbeirat kann Wunder wirken. Grüße Sodapop


Holzkohle

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sie muss nicht aber sie kann - WIR haben inzwischen einen im Elternbeirat organisierten und mit dem Bezirksamt abgesegneten Fahrradständer (nur überdacht durfte er nicht sein)


Dreikindmama

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Bei uns dürfen die Grundschüler gar nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Gruß Sylvia


MM

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

... ihnen denn das verbieten? Die Art und Weise des Zurschulekommens müsste doch eigentlich Privatsache des Kindes bzw. seiner Eltern sein?! Ob es nun zu Fuss geht, mit dem Auto gefahren wird, mit Cityroller oder Fahrrad fährt oder den Bus nimmt... Eine andere Sache ist natürlich, ob es eine gute Idee ist - aus Sicherheitsgründen und weil das Fahrrad nirgends unterzustellen ist... etc. OK, aber ein Verbot??? Ich denke, das kann maximal eine Empfehlung sein.


nadajo

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Antwort auf Beitrag von MM

... so ziemlich zum Ende der 4.Klasse (im Frühjahr) offiziell mit Fahrrad zur Schule kommen. Wenn sie früher mit Rad kommen, müssen sie es außerhalb irgendwo abstellen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

kein Verbot aussprechen. Nur das Abstellen von Fahrräder auf dem Schulgelände darf untersagt werden. Grüße Sodapop


MM

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Antwort auf Beitrag von nadajo

... denn die Fahrradprüfung ist ja nun, soviel ich weiss, nix Offizielles wie ein ¨Führerschein oder so - und warum soll die Schule festlegen, wer wie kommt??? Wenn sie das Fahrrad ausserhalb des Schulgeländes "parken" müssen, kann es auch eher geklaut werden - das finde ich nicht gut. Da könnte man genauso gut die "bestrafen", die zu Fuss gehen oder gefahren werden - völlig willkürlich! Ich meine das eher prinzipiell, meine fahren nicht mit dem Rad zur Schule (gehen zu Fuss) und ne Fahrradprüfung gibts hier auch nicht. Wir unternehmen eher gemeinsame Radtouren in die Natur und ich finde die Vorstellung nicht so toll, dass Kinder mit dem Fahrrad im Strassenverkehr unterwegs sind, hätte da Angst... Aber das müssen die Eltern doc jeweils selbst wissen und entscheiden. Was ist eigentlich mit Cityrollern, sind die geduldet? Bei uns ist das eines der typischsten Fortbewegungsmittel von Grundschülern auf dem Weg von und zur Schule... ;-)


nadajo

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Antwort auf Beitrag von MM

und es wird auch nicht gern gesehen, dass die Kids mit Auto gebracht werden. Bis auf die Buskinder (sind nur ca. 6 oder 7) sollten die Kinder zu Fuss zur Schule kommen - alljährliches Thema auf dem Elternabend. LG


MM

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Antwort auf Beitrag von nadajo

... weit aus dem Fenster, finde ich! Klar kann und sollte man solche Themen wie Ernährung (da kann z.B. auch das Schulfrühstück einbezogen werden) und Bewegung (da kann z.B. auch der Schulweg und dessen Zurücklegung angesprochen werden) besprechen - aber mehr auch nicht! Was die Kinder zum Essen mit haben oder wie sie zur Schule kommen, da kann doch die Schule maximal Empfehlungen aussprechen, aber nicht etwas strikt anordnen. So kenn ich das zumindest...? Mit den Cityrollern fahren hier die Kids auf dem Gehweg (die Gehwege sind breit genug, kein Problem mit Fussgängern), ist ja eh kein Verkersmittel, also auch kein "Verkehrssicherheitsproblem". Morgens und nachmittags sieht man hier haufenweise Kinder so unterwegs auf dem Weg zur oder von der Schule. Die Eingangshalle der Schule ist ein einziger Cityroller-Abstellplatz, mitunter etwas chaotisch, aber es geht... ;-)


golfer

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Antwort auf Beitrag von inola-marie

Verbot..ist ja wohl lachhaft.....was sinnvoll ist oder nciht ist was anderes....aber ein VErbot geht gar nciht......Kinder dürfen barfuß kommen ohne Jacke im T-Shirt....oder eben mit dem Rad....auch ohne Helm ist nciht verboten....


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von golfer

naja, was den Bau eines Fahrradstellplatzes angeht, da gibt es tatsächlich Auflagen für die Schulen. Er darf z.B. nicht überdacht sein, weil das dann als "Gebäude" gilt - oder so, wenn ich das richtig verstanden habe...


MM

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Antwort auf Beitrag von golfer

... denn in Tschechien besteht für Kinder bis 18 (oder 16?) Jahren Helmpflicht. Ansonsten stimme ich aber zu - siehe oben...


inola-marie

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Antwort auf Beitrag von inola-marie

Also erst sagte die Schule, er dürfe nicht mit Rad zur Schule kommen, noch seinen Fahrradhelm an den Kleiderhaken hängen. Punkt 1, ich brachte ihn anfangs mit dem Rad und wir stellten es nah gelegen (nicht auf dem Schulgelände) ab. Dann verbot die Lehrerin ihm den Helm mitzubringen, aus mir unerklärlichen Gründen. Punkt 2: Was geht sie denn der Helm an? Auf Nachfragen verwies sie mich an die Schulleitung! Also folgte ein Brief indem ich um Gründe bat für das Verbot! Antwort: grundsätzlich liegt es in meinem Ermessen, wie mein Sohn den Schulweg zurück legt. Sie können und werden es mir nicht vorschreiben oder etwas in dieser Hinsicht "verbieten". Den Rest zitierte ich oben schon!


MM

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Antwort auf Beitrag von inola-marie

Was soll das überhaupt, jemandem vorzuschreiben, was er an seinen Haken zu hängen hat???? Hier haben die Kids abschliessbare Spinde, da kommen Jacke und Strassenschuhe rein, während des Mittagessens auch der Ranzen - und was auch immer sonst noch, gerade auch Fahrradhelm oder Sportsachen für eine AG am Nachmittag... Das ist doch jedem seine eigene Sache!!! Und ein Haken ist doch nur die minimalistischere Variante solch eines Spindes. Da gibt es absolut keine Berechtigung, das verbieten zu wollen!!! (Es sei denn, der Helm würde zuviel Platz wegnehmen...) Demnächst verbieten sie rote Mützen oder blaugestreifte Handschuhe... oder wie?!? Völlig absurd, ich fass es nich...


Henni

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Antwort auf Beitrag von inola-marie

Hallo da SChule PFLICHT ist muss die Gemeinde sicherstellen, dass die Kidner zur Schule kommen UND die Kinder auf dem direkten SChulweg über den gemeindeunfallversicherungsverband auch VERSICHERN. Und GENAU darum geth es bei der Diskussion, mit WELCHEN Verkehrsmitteln Kinder kommen dürfen. und das kann je nach Lage der SChule und Situation in der Gemeinde SEHR unterschiedlich sein und liegt zum Teil im ermessen der SChulkonferenz, die dazu auch verbote etc aufstellen kann. Bei uns im Gebirge ist es definitv bis zum Ablegen der Fahrradprüfung in klasse 4 VERBOTEN, es ist hier einfach zu gefährlich. Wenn ELTERN diesem verbot widersprechen sind die Kinder eben auf dem weg nciht versichert!!!Wenn dann was passiert..viel Vergnügen! Ebenso ist es BEI UNS mit den Citirollern, die sind GANZ verboten, weil es halt echt steil bergab geht. Daher übernehmen wir als Schule auch NICHT die Haftung für die Roller und somit sind sie auf dem SChulgelände verboten. So wird es bei euch auch mit den Helmen sein..es geht da um haftungen etc.


waschbaer

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Antwort auf Beitrag von Henni

Wir haben überdachte und unüberdachte Fahrradständer an der Grundschule .Und der Direktor sagte auch das er das nicht verbieten darf sondern aleinige Entscheidung der Eltern ist . Die Schule haftet nicht für geklaute Jacken und natürlich nicht für gestohlene Räder ,jeder schliesst hier seinen Roller oder Rad ab es steht auf dem Schulgelände . Die Verkehrserziehung gehört zum lehrplan der 4 klasse ( zählt aber nicht zur Schulnote ) die Kinder müssen zur Fahrradprüfung im Realverkehr mit ihrem Rag kommen ansonsten ist es ihnen überlassen Und ich kenne keine Grundschule wo es keine Fahrradständer gibt.


inola-marie

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Antwort auf Beitrag von waschbaer

Ich bin genau deiner Meinung.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Henni

Da bin ich anders informiert. Vielleicht variiert das nach Bundesland? Welches Bundesland bist du nochmal? Hast du eine Quelle für die Aussage, dass der Schulweg mit dem Rad von der Gemeinde nicht versichert ist, wenn das Kind ohne (freiwillige) Radprüfung mit dem Rad kommt? http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/kinder-und-versicherungen-versichert-ist-der-schulweg-nicht-der-umweg.php


lejaki

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Antwort auf Beitrag von Henni

Eine 7-jährige Schülerin kommt mit Erlaubnis der Eltern täglich mit dem Fahrrad zur Schule. Der Schulleiter hingegen teilt den Eltern mit, es sei verboten und das Kind sei nicht unfallversichert. Rechtslage: Die Schülerin darf mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Sie ist dabei durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert (§ 2 Abs. 1 Ziffer 8 Sozialgesetzbuch VII). Quelle: http://www.schulleiter.de/rechtsarchiv/aufsichtspflicht/artikel-lesen/artikel/haftungsregelung-der-schule-bei-diebstahl/ . Die Schule darf jedoch verbieten, die Fahrzeuge auf dem Schulgelände abzustellen. Dann müssen die Fahrzeuge außerhalb des Schulgeländes geparkt werden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von waschbaer

Und die Gemeinde hat ja nun überhaupt nichts mit den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu tun. Da habt ihr euch aber einen Bären aufbinden lassen... ( gilt allerdings erstmal nur für Deutschland) http://www.schulleiter.de/artikel-lesen/artikel/haftungsregelung-der-schule-bei-diebstahl/ Grüße Sodapop


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von inola-marie

Wenn Du genau der Meinung bist, dann frage ich mich, was dein Thread für einen Sinn macht. Dann verbiete deinem Kind doch die Anfahrt mit Fahrrad. Dieses Recht hast nämlich DU ( aber eben nicht die Schule) Grüße Sodapop


Henni

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Antwort auf Beitrag von lejaki

Ich schrieb doch: es ist nciht über die Schule versichert! Wenn unsere 6 klässler mit dem Rad kommen SIND sie versichert, wenn unsere drittklässler dies tun eben NICHT. Wenn die Eltern privat da versichert sind ist das in Ordnung, aber die SChule MUSS es verbieten wenn Sie es für zu gefährlich hält eben DAMIT klar ist, dass die gemeindeversicherung das nciht übernimmt!


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Henni

aaaaahhhhh, das war ein Missverständnis ausser der Tatsache, dass die Schule es nicht verbieten kann sie kann natürlich eine Empfehlung aussprechen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von lejaki

zu verbieten. Leute, lasst euch doch nicht von der Schulleitung und ihren Allmachtsphantasien verarschen!!! Hier nochmals ein Artikel des ADFC in der PDF-Datei. http://www.adfc.de/verkehr--recht/familie--kinder/mit-dem-rad-zur-schule/mit-dem-rad-zur-schule Und wer es immer noch nicht glauben mag, der soll sich an seine gesetzliche Unverallversicherung wenden. (http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Gesetzliche-Unfallversicherung/inhalt.html) Grüße Sodapopü


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Henni

Das Kind ist nicht über die Schule versichert, aber auf dem Schulweg IMMER über die gesetzliche Unfallversicherung ( und somit auch nicht über die Eltern) Das darf nicht alles in einen Topf geschmissen werden. Von daher darf ein Kind mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Das geht die Schule schlichtwegs nichts an. Grüße Sodapop


Henni

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Also wie gesagt, bei UNS ist diese gesetzliche Unfallversicherung der badische gemeindenversicherungsverband oder wie das heißt. "Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Träger der Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z.B. Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände)." Und ebendieser beinhaltet NICHT, das jemand entgegen der Beschlüsse der Schulkonferenz eben DOCH einen Erstklässer mit nem Fahrad kommen lässt obwohl es saugefährlich ist! Da kannst DU dich auf den Kopf stellen doer gern hier in Baden Württemberg da mal anrufen.... es ist NICHT über die gesetzliche abgesichert, eltern können da immer noch für einen Euro eine zusatzleistung kaufen, EXTRA, wenn sie da was extra versichert haben wollen, aber das muss man jedes Jahr neu abschließen, sind bei uns immer so rosa Zettel... Es ist doch auch LOGISCH, ich knan doch nciht als gemeinde erlauben bzw versichern , dass sechsjährige im Gebirge mit nem Cityroller rumdüsen!!!


inola-marie

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Antwort auf Beitrag von waschbaer

Ich weiß, dass mir die Schule nicht vorschreiben kann, wie mein Kind zur Schule kommt! Fahrrad, Roller, Inliner, etc. Wenn das Kind auf dem direkten Weg zur Schule, geht oder fährt und keinen Umweg macht, ist es in jedem Fall Unfall versichert. Außerdem ging ich auch davon aus, dass wenn unserem Fahrrad was geklaut wird oder es gar entwendet wird, dass die Schule dafür nicht haftet. Ich bin nur der Meinung, dass JEDE Schule, den Schülern die Möglichkeit geben sollte mit dem Rad zur Schule zu kommen und dafür auch Radständer o.ä. Abschließmöglichkeiten/ Unterstellmöglichkeiten anbieten sollte. Der Schulhof meines Sohnes ist wirklich groß genug um dort etwas zu bauen ohne irgendwelchen Platz groß einzugrenzen. Ich würde gerne von euch wissen, wohin ich mich noch wenden kann, um meinem Sohn die Möglichkeit zu geben das Fahrrad während seines Unterrichts auf dem Schulgelände stehen zu lassen. Alleine fährt er eh nicht, weil ich ihn immer zusammen mit dem Rad bringen würde. Er ist in der 1. Klasse. Welche Ämter kann ich anschreiben/aufsuchen, die mir bei der Durchsetzung meines Vorhabens helfen können? Ich freue mich über eure Kommentare. Ich kenne nicht so viele Schulen, aber auch keine, wo es keinen Fahrradständer gibt. Deshalb stimmte ich waschbaer zu. Ich finde es nur totalen Quatsch, Benzin auszugeben, wenn man doch mit dem Rad den langen Fußweg zurücklegen kann. Und wie ihr alle wisst, sind die Schulmappen unserer Kinder auch nicht gerade leer und leicht. Leider!


Mitglied inaktiv

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Henni, ich glaube Dir ja, dass eure Schule euch Eltern das so gesagt hat und auch ein Verbot durchgesetzt hat. Aber ich bin mir sicher, dass hier an eurer Schule eine eindeutigee Kompetenzüberschreitung stattgefunden hat. Das hab ich schon in anderen Fällen erlebt. Hier kommt es dann auf die Eltern an: Nicken die brav aber oder organisieren sie sich. Die Ungesetzmäßigkeit dieser Schulkonferenzentscheidung bedeutet ja aber nicht, dass Du als vernünftiges Elternteil deinen Kindern die Benutzung dieser Verkehrsmittel verbieten kann. Grüße Sodapop


inola-marie

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Mein Posting von 16:42 Uhr Klarstellung Ich weiß, dass mir die Schule nicht vorschreiben kann, wie mein Kind zur Schule kommt! Fahrrad, Roller, Inliner, etc. Wenn das Kind auf dem direkten Weg zur Schule, geht oder fährt und keinen Umweg macht, ist es in jedem Fall Unfall versichert. Außerdem ging ich auch davon aus, dass wenn unserem Fahrrad was geklaut wird oder es gar entwendet wird, dass die Schule dafür nicht haftet. Ich bin nur der Meinung, dass JEDE Schule, den Schülern die Möglichkeit geben sollte mit dem Rad zur Schule zu kommen und dafür auch Radständer o.ä. Abschließmöglichkeiten/ Unterstellmöglichkeiten anbieten sollte. Der Schulhof meines Sohnes ist wirklich groß genug um dort etwas zu bauen ohne irgendwelchen Platz groß einzugrenzen. Ich würde gerne von euch wissen, wohin ich mich noch wenden kann, um meinem Sohn die Möglichkeit zu geben das Fahrrad während seines Unterrichts auf dem Schulgelände stehen zu lassen. Alleine fährt er eh nicht, weil ich ihn immer zusammen mit dem Rad bringen würde. Er ist in der 1. Klasse. Welche Ämter kann ich anschreiben/aufsuchen, die mir bei der Durchsetzung meines Vorhabens helfen können? Ich freue mich über eure Kommentare. Ich kenne nicht so viele Schulen, aber auch keine, wo es keinen Fahrradständer gibt. Deshalb stimmte ich waschbaer zu. Ich finde es nur totalen Quatsch, Benzin auszugeben, wenn man doch mit dem Rad den langen Fußweg zurücklegen kann. Und wie ihr alle wisst, sind die Schulmappen unserer Kinder auch nicht gerade leer und leicht. Leider!


Julie

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Der richtige Ansprechpartner ist in der Regel der Schulträger. Dort liegen die Zuständigkeiten für Fragen rund um das Schulgrundstück und -gebäude ...


nadajo

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Wenn die Schule den Schülern ermöglichen soll, dass diese ihre Fahrräder abstellen und sichern können, müssen sie auch so viele Abstellmöglichkeiten haben das JEDER Schüler einen hat. Auf unsere Schule gehen dieses Jahr 99 Kinder und einen Platz für 99 Fahrräder gibt es auf unserem Schulhof definitiv nicht. Außer vielleicht, sie bauen den Spielplatz zurück... LG


inola-marie

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Antwort auf Beitrag von nadajo

Die GS hat ca. 96 Schüler.


Rita X

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Auch wir wohnen in einem Dorf, etwa 10 min von der Grundschule entfernt. Da wir etwas außerhalb wohnen und gegenüber von unserem Haus eine Flugschule haben, sind wir natürlich begeisterte Anhänger von Segel- und Leichtmetallflugzeugen. Unsere Kinder gehen in die Grundschule, können zwar auch nicht für Hausaufgaben benötigte Hefte und Bücher in der Schule lassen, jedoch ist auch das benötigte Schulmaterial, sowie das Frühstück und das Trinken nicht leicht für 6- und 8 jährige. Die Kosten mit eines unserer o.g. Flugzeuge zu fliegen sind auf jeden Fall billiger als ein Auto. Deswegen fragten wir in der Schule nach, ob die Möglichkeit besteht auf dem Schulhof zu landen. Die wurde abgelehnt. Mit der Bitte an den zuständigen Landkreis kam die Zusage. Da ich gern jogge, laufe ich dann früh nach Hause, lasse das Flugzeug stehen und nehme es nachmittags, wenn ich die Kinder abhole, wieder mit. Somit müssen sie auch nicht ihre Kraft in das Treten beim Fahrradfahren verschwenden und hätten doch auch hier die schwere Mappe auf dem Rücken.....