Elternforum Die Grundschule

Aufsichtspflicht der Eltern bei "Schulveranstaltungen"

Aufsichtspflicht der Eltern bei "Schulveranstaltungen"

Anni36

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(Sorry, der Betreff klingt blöd, aber mir fiel nix besseres ein...) Hallo zusammen! Folgender Sachverhalt: Schwimmunterricht in Klasse 3 findet im Nachbarort statt. Die Schüler gehen zu Fuß hin, werden dort von den Lehrern unterrichtet und gehen zu Fuß zurück. Da es seitens der Schule aus nicht bekannten Gründen nicht möglich ist, als Aufsichtsperson für den Weg zum Schwimmbad und zurück Lehrer abzustellen, wird diese Aufgabe an Eltern delegiert. Die Lehrer, die den Schwimmunterricht erteilen sind schon im Schwimmbad vor Ort, da an diesem Tag vorher auch noch eine andere Klasse unterrichtet wird - entfallen somit als Begleitung. Den Eltern obliegt somit die Aufsichtspflicht auf dem Weg dorthin und zurück. Wieviele Begleiter braucht eine 26-köpfige Klasse? Schule sagt: 2 Begleiter sind ausreichend. Bei sonstigen Ausflügen jeglicher Art sind jedoch meistens ca. 4 Begleiter (incl. Lehrer mit dabei). Was ist, wenn da tatsächlich mal was passiert (was natürlich keiner a) hofft und b) will).??? Hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken??? LG! Anni


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anni36

Hier geht zum Schwimmen eine Klassenlehrerin u. eine Begleitperson mit allerdings mit 2Klassen (ca. 40-45 Kinder und die sind auch noch jünger) Man kann von Drittklässlern und zwei Erwachsenen schon erwarten sich angemessen zu verhalten! Und bei einem Notfall bleibt einer bei den Kindern und einer kann Hilfe holen!


Carmar

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Antwort auf Beitrag von Anni36

Wenn hier die Kinder in der 1. und 2. Stunde Schwimmen haben, treffen sie sich am Schwimmbad. Zurück gehen zwei Klassen (ca. 50 Kinder) mit zwei Lehrern zu Fuß, allerdings nur 1 Kilometer.


kati1976

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Bis Januar mussten unsere Kinder mit dem bus zum schwimmen fahren. 2 Klassen, 50 Kinder und nur 1 Lehrer.


Petra28

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Wir hatten auch eine miserable "Schwimmsituation" und es fehlten begleitende Lehrer - Eltern durften die Aufsicht nicht übernehmen.


Mitglied inaktiv

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Hier gibt es gar kein Schwimmen, auch wenns eigentlich Pflicht wäre. Ansonsten würde ich mich strikt weigern, als Elternteil dafür die Begleitung zu übernehmen, selbst wenn ich Nicht arbeiten müsste.


Emmi67

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Generell finde ich es sehr seltsam, es den Eltern aufzubürden. Allerdings läuft die erste (!) Klasse meiner Tochter mit 24 Kindern und einem Lehrer zur Turnhalle, auch kurze Ausflüge machen sie alleine mit der Lehrerin. Bei Jugendherbergsfahrten sind es 2 Aufsichtspersonen. 4 fände ich völlig übertrieben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anni36

Ich sehe jetzt grade das Problem nicht - wozu überhaupt eine Aufsicht? Zur Schule gehen die Kinder doch auch alleine, bzw. von der Schule wieder nach Hause oder von der Schule alleine zum Hort oder vom Hort nach Hause. Oder vom Hort allein zur örtlichen Musikschule oder mit dem Bus selbständig zum Sportverein im nächsten Ort. Es handelt sich hier um Drittklässler, nicht um Kindergartenkinder. Ob die Kinder nun zum Unterricht in die Schule gehen oder zum Unterricht ins Schwimmbad - was genau soll denn da der versicherungs-/gefahrentechnische Unterschied sein? Und 4 Aufsichtspersonen auf 26 Kinder - das ist ja fast ein Betreuerschlüssel wie in einer Kinderkrippe. Ist das nicht etwas übertrieben? Wenn sich 1-2 Freiwillige finden, denen es nichts ausmacht, ab und zu mal mitzugehen (weil sie vielleicht eh grade mit dem Hund raus müssen...), reicht das doch völlig.


glückskinder

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Nicht erlaubt. Es muss immer ein Lehrer dabei sein.


Pia-Lotta

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Antwort auf Beitrag von Anni36

Die Kinder wären für den Weg versichert, von daher müsste überhaupt keine Begleitperson dabei sein. Es sollte klare Regeln für den Weg gelten, Verkehrserziehung ist selbstverständlich Pflicht. Wenn schon Eltern dies freiwillig machen, sind 2 absolut ausreichend.