Sans
Hallo,
ich bin momentan mit Kind 2 in Elternzeit, arbeite derzeit auf Minijobbasis beim alten Arbeitgeber weiter. Ich habe noch Elterngeldbezug bis März 2024. Jedoch würde ich gerne aufstocken. Ich darf lt. Elterngeldberechnung einen gewissen Betrag brutto hinzuverdienen. Zählt ein Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers zu diesem Einkommen hinzu? Mein Arbeitgeber würde tatsächlich die Betreuung für beide Kinder übernehmen. Lohnt sich für mich aufgrund der Höhe der Kosten nur, wenn ich mein Hinzuverdienst + den Zuschuss bekommen kann ohne Elterngeld zurück zahlen zu müssen.
Daher die Frage: Zählt ein Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers als normales Bruttoeinkommen ?
Vielen Dank schonmal
Viele Grüße S.
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