Teodor61
Hallo, vielleicht kann mir hier einer eine Frage beantworten. Im Netz finde ich leider nichts. Mein Arbeitgeber hat letzte Woche eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht beantragt. Wir haben die Abtretungserklärung unterschrieben, da ab jetzt und für drei Monate, Vorlaufigkeit, eine Bank an uns Nettoeinkommen überweist. Wie ist es mit den Überstunden, die jetzt geleistet werden. Laut Vertrag muss ich Überstunden leisten. Aber wenn ich Abtretung unterschrieben habe und die Bank nur Nettoeinkommen zahlt, wer wir mir dann Überstunden bezahlen? Kann ich die in jetziger Situation verweigern? Danke Theodor
Die letzten 10 Beiträge
- Ausgesteuert und schwanger
- Elterngeld trotz das der Ehepartner in der Insolvenz ist
- UPDATE zur Wohngeld Frage... mit Kopfschütteln über unsere Systeme
- Schwanger in der Elternzeit
- Frage zum Elterngeld – Einkommensgrenze und Zeitpunkt der Steuererklärung?
- Erneute Schwangerschaft in bestehender Elternzeit
- Kindkrankgeld
- Gibt es ein Forum, in dem man sich über Geldanlage austauschen kann?
- Wohngeld - Bürgschaft ?
- Kindkranktage 2025 für 2 Kinder (1 und 3 Jahre)