Buetti
Hallo zusammen :-) Ich habe im Mai ET und werde zwei Jahre Elterngeld beantragen. Nun ist es so, dass wir ab März bis Dezember Sonderzahlungen vom Arbeitgeber erhalten werden. Ich habe zwar während des Elterngeldbezuges keinen Anspruch darauf, werde diese aber trotzdem erhalten. Einmal ein Sockelbetrag (also eine Gehaltserhöhung) von 200 Euro pro Monat und dazu noch die Inflationsprämie, auch 200 Euro pro Monat. Letzte Zahlung von beidem ist im Dezember. Das bedeutet, ich habe kurz vor dem ET und in den ersten Monaten von EG eine Sonderzahlung durch die Inflationsprämie und den Sockelbetrag. Habe ich dadurch Nachteile bei der Berechnung, als auch während des Bezuges von EG? Muss ich am Ende eventuell noch etwas zurückzahlen? Möchte ungerne Abzüge durch die Sonderzahlungen erhalten. Ist es vielleicht besser nachzufragen, ob ich eine einmal Zahlung der Gesamtsumme bekommen könnte? Ich hoffe es ist verständlich, was ich meine. Vielen dank schonmal!
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