Hallo ich habe eine Frage zum Elterngeld für die Mutter beim zweiten Kind. Meine Frau ist ab nächste Woche Montag 3 Monaten schwanger. Zurzeit ist sie in Elternzeit für unsere 11 Monate alte Tochter und bleibt das auch bis Jan 2023. Der Stichtag ist Mitte Mai. Wir haben beide Steuerklasse 4. Wenn meine Frau im Januar wieder beginnt zu arbeiten, würde sie 3 Monate arbeiten, denn dann beginnt der Mutterschutz, richtig? Wenn wir jetzt noch die Steuerklasse ändern würden, hätte es auf ihr Elterngeld für Kind 2 keinen Einfluss mehr weil ja immer die Steuerklasse zählt, die über die Hälfte des Jahres angegeben war richtig? Fazit: Wir sind also zu spät. Richtig?