_zweizahn_
Bei uns wurde ein beweglicher Ferientag festgelegt. Es ist so, dass es ein Freitag sein wird, der Donnerstag ist ein Feiertag und ab dem nachfolgenden Montag beginnen die Schulferien. Der Schulleiter hat es untersagt, dass man an dem Tag Urlaub nehmen darf. Würde ich verstehen, wenn er bspw. eine Fortbildung/Lehrerkonferenz ansetzt. Aber, wie ich ihn kenne, wird das nicht passieren. Bisher gab es so eine Anweisung nie bei der Festlegung der beweglichen Ferientage (einen, manchmal sogar zwei, darf die Schule individuell festlegen). Meine Frage - bin Seiteneinsteiger und kenne nicht alle rechtlichen Details - darf es in dem Fall tatsächlich untersagt werden, den Tag als Urlaub einzutragen? Und ehe Fragen von Nicht-Lehrern kommen: ich habe 30 Tage Urlaub. An den anderen habe ich der Schule zur Verfügung zu stehen und kann nicht einfach wegfahren. Ich wurde zwar noch nie zur Anwesenheit gezwungen, aber außerhalb der Sommerferien arbeite ich im Wesentlichen an jedem Ferientag, der nicht mein eingetragener Urlaub ist. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Ausgesteuert und schwanger
- Elterngeld trotz das der Ehepartner in der Insolvenz ist
- UPDATE zur Wohngeld Frage... mit Kopfschütteln über unsere Systeme
- Schwanger in der Elternzeit
- Frage zum Elterngeld – Einkommensgrenze und Zeitpunkt der Steuererklärung?
- Erneute Schwangerschaft in bestehender Elternzeit
- Kindkrankgeld
- Gibt es ein Forum, in dem man sich über Geldanlage austauschen kann?
- Wohngeld - Bürgschaft ?
- Kindkranktage 2025 für 2 Kinder (1 und 3 Jahre)