Schmetterfink
Hallo zusammen,
ich weiß gerade wieder, warum wir letztes Mal ohne Partnerschaftsbonus geplant haben, ich bin dafür offensichtlich zu blöd Ist da jemand im Thema drin und kann mir ein bisschen helfen (bevor ich mir einen Beratungstermin bei der Kindergeldstelle organisiere)?
Grundlegend habe ich zwei Fragen, wenn die Antwort auf eine von beiden "Nein" ist, muss ich nämlich gar nicht weiter überlegen
1. "Nach dem 14. Lebensmonat können Sie nur noch ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus bekommen [...] Den Bezug dürfen Sie dann nicht mehr unterbrechen [...] Wenn es allerdings nach dem 14. Lebensmonat einen Lebensmonat gibt, in dem Sie beide kein ElterngeldPlus bekommen, dann können Sie danach auch keines mehr bekommen - selbst dann nicht, wenn Sie noch Monate übrig haben."
und
"Den Partnerschaftsbonus können Sie vor, zwischen oder nach den übrigen Elterngeld-Monaten nutzen. Sie können ihn auch dann nutzen, wenn Sie ansonsten nur Basiselterngeld bekommen."
(beides von der Seite des BMFSJF)
Ich darf also den EG+ Bezug durch den Partnerschaftsbonus unterbrechen. Aber auch nach dem 14. Lebensmonat?
Könnte ich folgendermaßen planen:
8 Monate Basis EG (inkl. Mutterschaftsleistung) (Elternteil 1)
8 Monate EGplus (Elternteil 1 - verbleibende 4 Monate Basis -> 8 Monate Plus)
4 Monate Partnerschaftsbonus (Elternteil 1 & Elternteil 2, jeweils TZ lt. Vorgabe)
4 Monate EGplus (Elternteil 2)
Oder fallen die letzten vier Monate EGplus dann weg, weil der Partnerschaftsbonus als Unterbrechung nach dem 14. Lebensmonat zählt (Lebensmonat 17-20)? Oder geht es lediglich um den durchgehenden Bezug von Leistungen und gar nicht so sehr um den Bezug von EG+ an sich (bzw. ist der Partnerschaftsbonus dem EG+ quasi gleichgestellt)?
2. Kann ich für die Stundenzahl während des Partnerschaftsbonus zwei Jobs kombinieren?
Könnte ich also einen Minijob mit > 4 Std/Wo und eine versicherungspflichtige TZ-Beschäftigung mit 20 Std/Wo machen, solange die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit pro Lebensmonat des Kindes zwischen 24 und 32 Stunden liegt?
Ich schieße doch direkt noch eine Frage nach:
3. Habe ich es richtig verstanden, dass das Entgelt aus den Monaten Partnerschaftsbonus am Ende mit dem Einkommen während der EGplus Monate verrechnet wird?
Wenn ich in den acht EGplus Monaten z.B. mit Minijob signifikant weniger Einkommen hätte als die Hälfte des Elterngeld-Nettos (bspw. < 520 Euro Minijob vs. 1.050 Euro halbes Elterngeld-Netto), dürfte ich während des Partnerschaftsbonus entsprechend "mehr" verdienen, weil sich das "Mehr" gleichmäßig auf die vorherigen acht Monate EGplus mitverteilen würde und mögliche Abzüge aufgrund der Anrechnung des Zuverdiensts entsprechend geringer wären?
Dass das halbe EG-Netto als Zuverdienst nur eine grobe Richtlinie ist, ist mir bewusst
Danach habe ich gefühlt noch ein halbes dutzend Fragen, falls wir die Idee mit dem Partnerschaftsbonus nicht eh direkt wieder kippen (müssen). Im Voraus auf alle Fälle schonmal herzlichen Dank für jedes bisschen Wissen, das ich hier mitnehmen darf!
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