KaKaO
Hallo zusammen, die 3-jährige Elternzeit von meinem 1. Kind endete am 02.08.2024. Ich habe seit November 2022 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet mit 20 Wochenstunden. Zum 10.09. hat der Mutterschutz für mein 2. Kind begonnen. Die Wochen vom 03.08. - 09.09. habe ich Vollzeit gearbeitet, da mein ursprünglicher Arbeitsvertrag wieder aktiv wurde. Steht mir nun das Mutterschaftsgeld in Höhe meines Vollzeitlohns zu, da der Vollzeitvertrag wieder aktiv ist? Oder wird hier auch nur der Durchschnitt der letzten 3 Abrechnungen genommen? Ich finde keine verlässlichen Quellen dazu, um dies mit meinem Arbeitgeber ordentlich zu klären. Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Die letzten 10 Beiträge
- Ausgesteuert und schwanger
- Elterngeld trotz das der Ehepartner in der Insolvenz ist
- UPDATE zur Wohngeld Frage... mit Kopfschütteln über unsere Systeme
- Schwanger in der Elternzeit
- Frage zum Elterngeld – Einkommensgrenze und Zeitpunkt der Steuererklärung?
- Erneute Schwangerschaft in bestehender Elternzeit
- Kindkrankgeld
- Gibt es ein Forum, in dem man sich über Geldanlage austauschen kann?
- Wohngeld - Bürgschaft ?
- Kindkranktage 2025 für 2 Kinder (1 und 3 Jahre)