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Wer haftet für Schaden?

Wer haftet für Schaden?

moon78

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Hallo! Wir waren vorhin mit allen drei Kids im Baumarkt. Sohnemann (3) ist mir abgehauen, seine 5 jährige Schwester hinterher. Da wir im Aussenbereich waren und er dort schon öfter bei den Gartenmöbeln rumgesprungen ist und ich davon ausging dass er noch in der Nähe ist bin ich nicht gleich hinterher. Letztendlich hat er im Baumarkt mehrere teure Kaminöfen beschädigt. Er hat mit dem Kaminbesteck Kratzer in drei Öfen gezogen? Schliesslich kam der stellv. Marktleiter. Morgen wollen Sie uns mitteilen wie es um den Schaden steht. Was würdet ihr tun? Rechtlich sind die Eltern nicht haftbar für Schäden die Kinder unter sieben Jahren anrichten. Damnach zahlt wahrscheinlich auch unsere Haftpflichtversicherung nicht! Was würdet ihr tun?


Mama+2

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Antwort auf Beitrag von moon78

Hallo, wir hatten das gleiche Problem und unsere Haftpflicht hat auch abgeblockt. Nun kam mein neuer Arbeitgeber (Versicherungsagenturleiter) und hat geprüft....sie müssen zahlen. Guck mal in deine Police ob drin steht "Haften für Schäden durch deliktunfähige Kinder". Wichtig ist nur das du deine Aufsichtspflicht verletzt hast und nicht dabei warst. LG Anja


Tonic2108

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Antwort auf Beitrag von Mama+2

Hallo, Schäden die durch deliktunfähige Kinder verursacht worden sind müssen von der Versicherung gezahlt werden, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzt haben - ich denke, ihr habt das, da die Kids unbeaufsichtigt im Baumarkt unterwegs waren. Sieht also nicht schlecht aus... Grüßle Tonic


Slavonka86

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Antwort auf Beitrag von moon78

Unsere Haftpflicht übernimmt schäden in Höhe von bis zu 5000€ bei unter 7 jährigen, ab 7 Jahren in Höhe von bis zu 15 Millionen...und was meinst du mit Eltern können nicht haftbar gemacht werden für Schäden von Kindern unter 7?=?? Steht ja nicht zum Spaß an Baustellen oder ähnlichem "ELTERN HAFTEN FÜR IHRE KINDER" und da steht nichts von Alter....Kinder unter 7 Jahren sind lediglich nicht geschäftstüchtig, soweit ich das weiß. LG


Taika

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Antwort auf Beitrag von Slavonka86

Hallo, die Schilder "Eltern haften für ihre Kinder" dienen lediglich zur Abschreckung, bringen tun sie aber keinen was. Denn wer auch das Schild aufhängt: Der hat dafür Sorge zu tragen dass auch keinem Kind an der Baustelle/Gefahrenzone was passieren kann! Wenn z. Bsp. in deinem Grundstück ein Gartenteich ist und in deiner Abwesenheit ein Kind da rein fällt und ertrinkt dann bist du schuld weil um die Gefahrenstelle kein Zaun war. Wer bei euch zahlt hängt auch von der Versicherung ab die ihr für euch abgeschlossen habt. Hoffe für euch dass ihr auf dem Schaden nicht sitzen bleibt... LG


glückskugel

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Antwort auf Beitrag von moon78

Also die Versicherung zahlt, wenn ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt. Denn die Versicherung zahlt für Verschulden, in diesem Fall eures, weil ihr nicht nach ihm gesehen habt. Das Kind selbst kann unter 7 kein Verschulden treffen, da deliktsunfähig. Habt ihr nun die Aufsichtspflicht verletzt? Ich würde sagen ja. In einem Baumarkt wäre wohl schon zu verlangen, dass Dreijährige auf jeden Fall unter direkter Beobachtung der Eltern bleiben. Aber das kommt wirklich immer auf die Umstände an. Habt ihr die Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann zahlt rein rechtlich gar keiner und der Baumarkt bleibt auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, ihr fühlt euch moralisch dazu verpflichtet, zu zahlen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von moon78

Hallo! ich hab leider keine Ahnung aber, stell diese Frage doch mal im Aktuell!!!! dort ist der ein oder andere User, der sich mit Rechtlagen auskennt! lg, Andrea


moon78

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Hi Ihr Lieben, vielen Dank für Eure Antworten. Soweit ich inzwischen recherchiert habe zahlt unsere Versicherung bei deliktunfähigen Kindern Schäden bis 5000 Euro. Sofern wir unsere Aufsichtspflicht verletzt haben. Könnte man so sehen. Ist aber auch Auslegungssache. Da ich unsere Kleine mit der Babyschale im Wagen oben auf den Klappsitz gestellt hatte hätte ich ihm auch nicht so schnell hinterher gekonnt. Mein Mann war derzeit gerade wo anders im Baumarkt und hat das erstmal nicht mitbekommen. Der Marktleiter hat wohl heute einmal meinen Mann angerufen ihn aber nicht erreicht. Grundsätzlich sind wir aber natürlich daran interessiert den Schaden zu ersetzen , da wir auch in Zukunft in diesem Baumarkt einkaufen möchten und dies der einzige Baumarkt in nächster Nähe ist. Mal sehen wie das weitergeht!? Lg, moon


Leo engel

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Antwort auf Beitrag von moon78

Für mich wäre das Verletzung der Aufsichtspflicht. Denn dein Mann hätte entweder 1 oder 2 Kinder mit nehmen können und du das dritte oder er eins mit und du zwei. (unsere Kinder dürfen nicht alleine durch den Baumarkt flitzen). Wobei wenn mehrer Öfen beschädigt sind, könnten die 5000€ schon eng werden.... Wir haben einen Ofen aus dem Baumarkt und der kam 1000€, und war noch mit einer der günstigeren.


moon78

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Antwort auf Beitrag von Leo engel

@leoengel Klar kann man das schon so sehen. Die beschädigten Öfen waren alle recht teuer, alle so um die 2000 Euro. Allerdings sind es "nur" kleinere Lackschäden, die evtl. auch ausgebessert werden könnten. Die Öfen sind ja an sich sonst nicht beschädigt worden. Allerdings kann dies natürlich auch den Verkaufspreis mindern und die Öfen dann evtl. mit kleineren Mängeln verkauft werden. Letztendlich zahlt die Versicherung eh nur das was die Wiederherstellung des ursprünglichen Wertes kostet. Also wenn jemand zum Beispiel ein 8 Jahre altes Sofa besitzt dass entsprechend beschädigt wird , bekommt er auch nur den Wert eines 8 Jahre alten Sofas ersetzt und kein Neues. Na mal sehen.Ich werde nochmal darüber berichten wenns was Neues gibt. Lg, moon


Astrid18

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Antwort auf Beitrag von moon78

Melde den Schaden gleich der Versicherung, am besten sollen die das regeln. Ihr solltet auch nichts unterschreiben oder dem Baumarkt ggü irgendeine Schuld eingestehen, sonst könnte Euch die Versicherung Probleme machen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von moon78

Hallo die Versicherung zahlt nur wenn die Aufsichtspflicht grob fahrlässig verletzt wurde und die Versicherungen sind nicht immer dabei, das auch so zu sehen - denn dann müßten sie ja zahlen Wir haben eine Versicherung abgeschlossen für Deliktunfähige Kinder - und die zahlt wenn wir das wollen Deliktunfähige Kinder müssen für den Schaden nicht haften wenn ihr der Aufsicht genüge getan habt, egal was die vom Baumarkt sagen - ich würde auch schauen was die Wollen ob sie sehr unverschämt sind, oder man sich einigen kann eigentlich haben solche Unternehmen selbst Versicherungen für sowas, gibt es ja im Einzelhandel auch Grüße Laraz


moon78

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Hallo nochmal, danke für Eure Tipps! Zum Glück hat sich der Baumarkt von sich aus dazu bereit erklärt auf Schadensersatz zu verzichten ;-) Bin schon froh darüber! Lg, moon