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Was kann man mit behindertenausweis machen...????

Was kann man mit behindertenausweis machen...????

Narine

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Halloo ihr lieben Das kind von meiner freundin hat einen behindertenausweis mi merkzeichen H und behinderungsgrad 50%... Hartz vier empfânger Das problem ist das das geld zu wenig ist....sie môchte gerne wissen wo man sich melden kann bzw hilfe bekommen kônnte....sie muss zur krankengymnastig..vitos..frùhfôrderung....logopâdie...sie muss die fahrtkosten aus eigener tasche bezahlen... Weis jemand wo man unterstùtzung bekommen kann???


Murmeltiermama

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Antwort auf Beitrag von Narine

Lies mal hier: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis Außerdem kann sie sich sicher beim Behindertenverband, aber auch bei anderen Sozialverbänden, bei Diakonie oder Caritas etc. kostenlos beraten lassen.


Narine

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Antwort auf Beitrag von Murmeltiermama

Ja sie war schon beim caritas diakoni..und und aber niemand konnte ihr weiter helfen .....sie hat briefe an jobcenter...krankenkasse ....geschrieben. die haben auch nichts gemacht. Sie war persôhnlich in jugendamt.. ihr wurde nicht weiter gehollfen....sie ost mit den krâften am ende...


mirimaus!

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Antwort auf Beitrag von Narine

Hallo Allso man kann eine Fahrkarte beantragen,aber ich weiß nicht genau ob da das H reicht. Unsere Tochter hat 80% H,G,B. und dazu noch die erste Pflegestufe. Wir haben eine Fahrkarte wo auch eine Begleitperson mitfahren kann. Und sie kann sich eigentlich da melden, wo der Ausweis ausgestellt worden ist. Lg.Miri


Narine

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Antwort auf Beitrag von mirimaus!

Hat sie schon es wurde abgelehnt...sie hat wiederspruch gelegt dort .angerufen hat alles nicht geholfen


mirimaus!

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Antwort auf Beitrag von Narine

Hallo Ich weiß ja nicht wo sie wohnt. In Berlin kann man einen Berlin Pass beantragen. Bildung-Teilhaber Paket. Da könnte sie für den Kleinen eine ermäßigte Fahrkarte bekommen. Aber wenn sie eine monatliche Fahrkarte hat (die vlt ja auch vom Amt bezahlt wird)kann sie doch zu den Therapien fahren. Allso ich habe fünf Kinder und davon ist eine behindert.Sie muss auch zu Therapien,Krankenhaus,Ärzte...etc und ich schaffe das so ganz gut.


Narine

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Antwort auf Beitrag von mirimaus!

Sie wohnt in hessen...wo kann man diesen teilhabe paket beantragen..... Sie ist immer unterwegs aber alles scheitert....


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Narine

Widerspruch muss immer schriftlich eingelegt werden. Telefonisch hat keine Rechtsgültigkeit LG h


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Narine

in eurem Fall dürfte die ARGE zuständig sein.


Narine

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Sie hat immer schriftlich gemacht sie war auch persôhlich da aber nixxx ist passiert


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Narine

mit welcher Begründung? GGf werden die Leistungen z.Z auch schon mit dem Hartz 4 ausbezahlt. Beispielsweise das Geld für Schulbedarf. Wenn Klassenfahrten anstehen, kann man extra beantragen. Es gibt für JEDE Unternehmung (Essen, Schullandheim, Vereinsleben) einen EXTRA Antrag. LG h


sandbet

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Antwort auf Beitrag von Narine

Also mit Hartz IV kann sie Fahrkosten zurückerstattet bekommen wenn sie zu den Therapien muß, haben wir auch immer bekommen und mein Kind ist nicht behindert. sie muß dafür einen Antrag beim Amt stellen und die Verordnungen vorlegen und dann die bestätigungen das sie auch wirklich dort war und dann haben wir immer die Fahrten ersetzt bekommen. Ich glaub das war die Anlage BB. (weiß es aber nicht mehr genau). LG


sandbet

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Antwort auf Beitrag von sandbet

ich habs gefunden, es heißt Anlage BEBE, http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html Fast am Ende der Tabelle findest du es zum Ausdrucken viel Glück


Narine

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Antwort auf Beitrag von sandbet

Ja das hat sie auch gemacht es wurde abgelehnt


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Narine

mit welcher Begründung? Zur Not Widerspruch (SCHRIFTLICH!!!!) einreichen


Narine

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Sie hat immer wieder schriftlich gescgriebenn. Arge meint....es ist im regelleistung...was auch familie mit gesunden kinder bekommen Krankenkasse meint....bis ca 90 € wen sie ausgaben fùr arzt und medikamente haben was nur rezeptpflichtige medikamente nicht privat... Caritas macht gar nichts Diakonie auch nichts Sozialamt meint sowas gibts nicht sie solle sich beim arge melden bzw krankenkasse Jugendamt sagt bei uns gibt es solche hilfe nocht gehen sie zum arge oder krankenkasse..... Sie steht alleine da tut mir sehr leid.....sie weis nicht mehr wohin seit vier jahren lâuft sie den allen hinterher.....sie weint und meint muss ich betteln???


Narine

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Antwort auf Beitrag von hormoni

Sie hat immer wieder schriftlich geschriebenn. Arge meint....es ist im regelleistung...was auch familie mit gesunden kinder bekommen Krankenkasse meint....bis ca 90 € wen sie ausgaben fùr arzt und medikamente haben was nur rezeptpflichtige medikamente nicht privat... Caritas macht gar nichts Diakonie auch nichts Sozialamt meint sowas gibts nicht sie solle sich beim arge melden bzw krankenkasse Jugendamt sagt bei uns gibt es solche hilfe nocht gehen sie zum arge oder krankenkasse..... Sie steht alleine da tut mir sehr leid.....sie weis nicht mehr wohin seit vier jahren lâuft sie den allen hinterher.....sie weint und meint muss ich betteln???


snow-fee

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Antwort auf Beitrag von Narine

Hallo, sie sollte sich mal jemanden mit zum Jobcenter (JC) nehmen, der die Kenntnisse darüber hat, was der Fam. zusteht. Sie sollte nicht mehr allein zu den Gesprächen gehen sondern nur noch mit Personen der Caritas/Diakonie/Kirche/... . Theoretisch ist das JC der Meinung, das man aus dem Regelsatz die Monatsmarke zahlen kann. http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html


sandbet

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Antwort auf Beitrag von Narine

Wenn sie allein nicht zu ihrem Recht kommt, dann rate ich ihr professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen in Form eines Anwaltes der spezialisiert ist auf diese Dinge. Da braucht sie als Hartz IV-empfängerin noch nicht mal was zahlen und schont somit auch ihre Nerven, denn die braucht sie ja für ihr krankes Kind viel Glück.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Narine

In der Tat ist im Regelsatz ein gewisser Posten für Aufwendungen solcher Art einberechnet. Eben weil man davon ausgeht, dass Arztbesuche getätigt werden müsse, dass auch mal rezeptfrei Medikamente (Kopfschmerzmittel) gekauft werden müssen...oder Pflaster oder ein Fiebertermometer. Wenn sie also alles gesammelt hatte (Fahrkarten) und es ordentlich gelistet beim Jobcenter abgegeben hat, dann waren die Ausgaben wahrscheinlich nicht so hoch. Falls deine Freundin raucht, Katzen und Hunde hat (ich bediene mich gerne dieses Klischees), dann wäre da ja Einsparpotential. Soll se weniger rauchen, dann ist auch für die Fahrkarte genug Geld übrig MfG


sandbet

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Antwort auf Beitrag von Mutti69

genau, ein gewisser Anteil wird dabei sein für GELEGENTLICHE Dinge solcher Art, aber eben nicht für Dauertherapie und das mehrmals in der Woche. Ich habe auch erst die Bestätigung vom Arzt erbringen müssen das es sich um eine Dauertherapie handelt und ich dafür 5 mal in der Woche 10 Km weit fahren muß, da es in meinem Ort solche Therapie nicht gibt. und das geht weit über den Anteil hinaus. und wir bekamen es erstattet.