Mitglied inaktiv
"und innerhalb der ersten 10 jahre nach geburt des kindes wird eine teilzeitbeschäftigung als vollzeitbeschäftigung gewertet-jetzt mal ganz lapidar ausgedrückt." Das wusste ich nicht. Ist das wirklich so??
hi, ich hab nochmal gegoogelt und dass müsste schon so stimmen: aus:http://www.ihre-vorsorge.de/Frauen-und-Rente.html "Außerdem erhalten Frauen, die nach der dreijährigen Kindererziehungszeit bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes nur unterdurchschnittlich verdienen, für Zeiten ab 1992 bei der Rente eine Gutschrift. Unterdurchschnittliche Verdienste (2008: unter 30.084 Euro) werden dabei um 50 Prozent angehoben - allerdings nicht über den Durchschnittsverdienst im jeweiligen Jahr hinaus. Das bedeutet für das Jahr 2008: Ein Jahresbruttoverdienst bis 20.057 Euro wird um volle 50 Prozent angehoben, ein höherer Verdienst in einem geringeren Maße. Voraussetzung für diesen Bonus: Die Frau muss mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben. Dabei zählen auch Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes mit." würdest du auch so lesen, oder? lg
hi, ach ja, grad erst richtit gelesen: gehalt wird um 50% angehoben, also nicht 100%, aber trotzdem auch nicht schlecht. finde ich.
Voraussetzung für diesen Bonus: Die Frau muss mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben. Dabei zählen auch Zeiten der Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes mit." Zeiten der Kindererziehung sind die ersten drei Lebensjahre, die zählen, vom 4.-10 LJ zählt es nicht in die rentenrechtlichen Zeiten. LG,Annette
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