Mausi1986
Wir ziehen demnächst von einer 4Zi. Wohnung in ein 5Zi. Haus da wir im September unser 3.Kind erwarten,nur ist die Frage Können wir die Kosten für Umzug und Renovierung irgendwie steurlich (zumindest zum Teil)absetzen?Oder geht dass nur mit dieser Wegzeitverkürzung zum Arbeitsplatz um 1Std.? Kann ich die KiTa für meine Jungs steuerlich geltend machen? Ich wäre für jede Info dankbar. Lieben Gruß Patricia (32+4)
Also Umzu meines Wissens nicht, ist ja auch privater Natur. Aber die Betreungskosten kannst du zu 2/3 abziehen als Wérbungskosten bzw. Sonderausgaben, wenn ihr beide erwerbstätig seid. Wenn du dann mit dem 3, Kind daheim bist natürlich nicht mehr (nach dem Mutterschutz). LG Yvonne
Nein ich gehe arbeiten und mein Mann mach Elternzeit mit Nebenverdienst,sind also beide berufstätig. Gehen die 2/3 nur auf die reinen Betreuungskosten oder auch auf die Verpflegung in der KiTa? LG und Danke Patricia
Nur die Betreuungskosten kann man abziehen, die Verpflegung nicht (essen müßten die Kinder ja auch zuhause). In der Steuererklärung gibt man dann die gesamten Kosten an, und das Finanzamt rechnet den abzugsfähigen Betrag heraus (nicht, daß Du gleich nur die 2/3 ansetzt...) Umzugskosten kann man nur absetzen, wenn sich die Fahrtzeit zur Arbeitsstätte um mindestens 20 Minuten verkürzt.
Kita rechne ich über die Steuer ab. Auch die Schulkosten. Krippe auch. Aber umzug wüsste ich nicht, ob dies geht.
Hi, Umzug geht nicht (zumindest nicht so einfach), Kinderbetreuung für Kids über 3 unproblematisch, unter 3 nur, wenn beide berufstätig sind (2/3), sonst nur teilweise als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Essensgeld kann nicht geltend gemacht werden. Gruß, Speedy
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