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Steuerfrage-Umzug-KiTa-evtl. jemand mit etwas Ahnung

Steuerfrage-Umzug-KiTa-evtl. jemand mit etwas Ahnung

Mausi1986

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Wir ziehen demnächst von einer 4Zi. Wohnung in ein 5Zi. Haus da wir im September unser 3.Kind erwarten,nur ist die Frage Können wir die Kosten für Umzug und Renovierung irgendwie steurlich (zumindest zum Teil)absetzen?Oder geht dass nur mit dieser Wegzeitverkürzung zum Arbeitsplatz um 1Std.? Kann ich die KiTa für meine Jungs steuerlich geltend machen? Ich wäre für jede Info dankbar. Lieben Gruß Patricia (32+4)


Mugi0303

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Antwort auf Beitrag von Mausi1986

Also Umzu meines Wissens nicht, ist ja auch privater Natur. Aber die Betreungskosten kannst du zu 2/3 abziehen als Wérbungskosten bzw. Sonderausgaben, wenn ihr beide erwerbstätig seid. Wenn du dann mit dem 3, Kind daheim bist natürlich nicht mehr (nach dem Mutterschutz). LG Yvonne


Mausi1986

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Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Nein ich gehe arbeiten und mein Mann mach Elternzeit mit Nebenverdienst,sind also beide berufstätig. Gehen die 2/3 nur auf die reinen Betreuungskosten oder auch auf die Verpflegung in der KiTa? LG und Danke Patricia


Spock1

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Antwort auf Beitrag von Mausi1986

Nur die Betreuungskosten kann man abziehen, die Verpflegung nicht (essen müßten die Kinder ja auch zuhause). In der Steuererklärung gibt man dann die gesamten Kosten an, und das Finanzamt rechnet den abzugsfähigen Betrag heraus (nicht, daß Du gleich nur die 2/3 ansetzt...) Umzugskosten kann man nur absetzen, wenn sich die Fahrtzeit zur Arbeitsstätte um mindestens 20 Minuten verkürzt.


glückskinder

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Antwort auf Beitrag von Mausi1986

Kita rechne ich über die Steuer ab. Auch die Schulkosten. Krippe auch. Aber umzug wüsste ich nicht, ob dies geht.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Mausi1986

Hi, Umzug geht nicht (zumindest nicht so einfach), Kinderbetreuung für Kids über 3 unproblematisch, unter 3 nur, wenn beide berufstätig sind (2/3), sonst nur teilweise als Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Essensgeld kann nicht geltend gemacht werden. Gruß, Speedy