Mitglied inaktiv
Hallo, ich stehe vor einer nicht ganz einfache Sache: Ich bekomme das 3. Kind, hab einen Mini-Job, 2x die Woche, ca, 5 Std. die Woche Arbeitszeit. Ist nicht der Himmel auf Erden, aber es geht. Aber wie soll es weitergehen, wenn das Baby da ist? Mein Mann schichtet, das bedeutet, wenn das Baby da ist, gehe ich nach dem Muschu (8Wochen danach) eine Woche vormittags, eine Woche nachmittags im Wechsel. Damit das Baby bei meinem Mann bleiben kann. Natürlich will ich auch noch stillen, weiß nicht wie die Nächte werden, dann sind ja noch die Großen mit HA und Nachmittgasterminen... Nun die Frage nach dem Wozu? Mit Elterngeld darf ich mir nichts dazuverdienen, ich bekomme als Lohnersatz nur den Sockelbetrag. Frage Soll ich mir wirklich den ARSCH aufreißen für die Stelle nur um sie zu erhalten?? Es wird auf jeden Fall nicht leicht.
Hallo, wenn ihr das Geld nicht zum überleben braucht würd ich das nicht machen... Ich vertrete da (und ecke auch oft an) die Einstellung, das diese Zeit a) sehr wichtig ist für eure gesamte Familie und außerdem das ja alles auf deine Kosten gehen würde... Also wie gesagt, falls du nicht ohnehin schon jeden Euro umdrehen musst, dann würde ich dir nicht dazu raten... Gruß Carolin
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Hi, würde das auf jeden Fall machen, habe bei meiner Kleinsten das auch so gemacht, hatte 2 Nachmittage zu arbeiten. War mein Glück, denn als sie 6 Monate alt war bekam ich eine Vollzeitstelle, und ohne den "Beweis" auch mit Baby arbeiten zu können, hätte es bei der Chefin nicht "Klick" gemacht. Später hat sie mir das erzählt, dass dies schon sehr ausschlaggebend für sie war. Nutz die Chance, viele Mamas mit 3 und mehr Kindern haben es sehr schwer mit dem jobben! LG jakobine (hab dann fast 2 Jahre Vollzeit gearbeitet, jetzt wo die Grosse Schulkind ist nur noch fast 30 h/Woche)
mich mal hier einschleich... suche grade eigentlich nur Infos zum Thema "3. Kind ja oder nein"... aber jetzt muss ich mal kurz senfen *gg* Wenn du den Sockelbetrag bekommst, kannst du soviel dazu verdienen, wie du willst... der Sockelbetrag ist das mindeste was man bekommt, das wird nicht mehr gekürzt! LG, Andrea
anjos hat recht, das geld bekommst du dazu und wird nicht abgezogen. Ich finde jetzt 2 mal 2,5 Std. (richtig verstanden??) nicht viel und würd es machen, wenn das Geld gebraucht wird und wenn du anschließend wieder einsteigen willt würd ich imir die paar Std. auch halten. Die Nachmittagstermine der Kids müssen dann halt drumrum gebaut werden soweit es geht. Der Papa ist ja dann da!! Wenn du aber lieber zu Hause bleiben möchtest und ihr das Geld nicht dringend braucht würd ich es nicht machen. Ich bin auch gerne zu Hause, geh 1 mal die Woche 2 STd. und ehrlich gesagt reicht mir das im Moment auch. Wenn die kleine im Kiga ist hoffe ich was für vormittags zu finden.
Wenn ich den Sockelbetrag und + Lohn hab, dann ist es vom Aufwand her auch ok. Dann mach ich das natürlich weiter. Muss ich beim Elterngeldbogen angeben, das ich nach 8 Wochen wieder Arbeiten gehe?
Was mir noch einfällt: Da du ja geringfügig beschäftigt bist, hast du erstmal Anspruch auf das Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Dafür muss dir der Arbeitgeber bescheinigen, dass du a) bei ihm arbeitest, inkl. Verdienstbescheinigung und b) dass du in Mutterschutz gehst, er muss dich dafür bei der Sozialversicherung abmelden bzw. eine Unterbrechungsmeldung machen, mit dieser Meldung bekommst du dann erstmal das Mutterschaftsgeld vom BVA als Lohnersatzleistung. Wenn du dann dein Baby bekommen hast, reichst du Elternzeit ein, am besten machst du den Antrag schon vor der Geburt fertig und trägst dann nur noch das Geburtsdatum des Kindes ein. Wenn ich mich richtig erinnere, muss man die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor Beginn beantragen, das wäre dann 1 woche nach der Geburt (Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz). Schau mal hier: http://www.mutterschaftsgeld.de/ Ich weiß nicht, ob im Elterngeld-Antrag abgefragt wird, inwiefern man arbeiten geht. Du kannst dich darüber aber beim zuständigen Amt beraten lassen. Ich wollte ursprünglich in der Elternzeit wieder mit meinem Minijob anfangen, das hatte sich aber in Luft aufgelöst, weil mein alter Job nicht mehr vorhanden ist (Chef erkrankt, Firma abgegeben usw.) und ich wollte dann auch nicht unbedingt arbeiten. Soweit ich mich erinnere, hätte ich den Minijob aber nicht angeben müssen, da ich ja eh nur den Sockelbetrag bekommen habe! LG, Andrea
hab bei der Elterngeldstelle angerufen, ja ich darf dazuverdienen ohne Abzug vom Sockelbetrag! Danke ihr seid echt nett hier im 3+
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