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Schweigepflicht..darf der Arzt das sagen..??

Schweigepflicht..darf der Arzt das sagen..??

betoha

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Hallo, ich ha da ein problem mit meinem Arzt. Ich gehe mit meinen Kindern zum ganz ncormalen hausarzt. Zu dem geht auch meine Mutter. gestern war sie hier und sagte du warst ja noch gar nciht da. ( Ich sollte mir eine überwesiung für unseren 2 ältesten holen) ich fragte wie ich war noch nicht da. ja beim Arzt da hats du ja noch gar keine Überweisung geholt. ??? Wieso weiß sie das??? Kam schon öfter vor das sie anrief und sagte Oh dein Kleiner ist krank was hat er denn? Mußte heut ezum Arzt und der sgate das ihr auch heute vormittag da ward. HALLO???? das darf der doch gar nciht oder? Ich werde dem das nach seinem Urlaub gleich sagen, wollte trotzdem mal wissen ob das nicht auch unter seiner Schweigepflicht fällt?


Leo engel

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Antwort auf Beitrag von betoha

Nein darf er nicht! Auch die Helferinnen nicht! Das geht niemanden etwas an.


veralynn

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Antwort auf Beitrag von betoha

hm ich denke, er darf sagen wer seine patienten sind und wann er die zum letzten mal gesehen hat. über den grund des arztbesuches muss er aber schweigen. bin mir nicht sicher........ meine schwägerin in spe hat beim hautarzt (ihr eigener vater) gearbeitet und hat mir auch hin und wieder erzählt, wer dort patient ist. v.


betoha

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Ich denke nicht das ein Arzt jedem erzählen darf wer sein patient ist. Mein Mann Arbeitet in einem Pflegeheim und darf ncciht sagen wer dort "wohnt". Nicht mla mir. Von dem gesundheits zustand ganz zu schweigen... Mich nervt das einfach das sie ständg weiß wann und warum ich da war! Auch wnen sie meine Mutter ist MUß sie NICHT alles wissen


CarWi

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Antwort auf Beitrag von betoha

..eigentlich nicht. Aber es ist schon schwierig, sich daran zu halten, gerade, wenn man Mutter und Tochter als Patienten hat. Die meisten Töchter stört halt nicht, wenn ihre Mütter "sowas" vom Arzt erfahren. Mir als Gemeindeschwester fällt es auch schwer, mitten in einem ganz netten Gespräch immmer und überall die ABSOLUTE Schweigepflicht zu wahren...ist halt menschlich. Dass ich Hr. X und Frau Y besucht haben entweicht mir manchmal schon hier und da bzw. ist auch durch hinterlistige Fragestellung leicht rauszubekommen. Ueber Diagnosen und Befinden rutscht mir natürlich nichts raus LG CArmen


ohmami

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Antwort auf Beitrag von CarWi

....zumal in einem Kaff eh jeder weiß zu wem die Schwester geht und die Leute sich ja meist auch schon ein Leben lang kennen und dann halt auf Grund ihrer Krankheit nur nicht mehr raus können....da ist Schweigepflichtr so eine Sache....ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst und manchmal fragen die Leute nach anderen Patienten, einfach weil die mal befreundet waren und dann dies heimlich Getue...aber ich sage nix, ausser dem geht es gut, sofern dies auch so ist...


jojoja-zauberzwerge

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Antwort auf Beitrag von betoha

du scheinst dich überkontrolliert zu fühlen von deiner mutter. arbeitet an eurer beziehung, bevor ihr anderen böses unterstellt. lg n.


efuma

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Antwort auf Beitrag von veralynn

Nein, ein Arzt darf definitiv noch nicht einmal sagen, wer seine Patienten sind und wann sie da waren, sonst könnte ja jeder Psychiater sagen, wer seine Pat. sind, und vielen wäre das sicherlich nicht recht. Meistens wissen die Patienten auch nicht, dass der Arzt das nicht sagen darf, aber er kann deshalb viel Ärger bekommen, arbeite auch beim Arzt, und es gab deshalb schonmal eine Abmahnung von der Kassenärztlichen Vereinigung, denen die Ärzte unterstehen.


jojoja-zauberzwerge

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Antwort auf Beitrag von betoha

man kann es auch übertreiben! es ist deine mutter! er (oder die arzthelferinnen) werden doch wohl aus höflichkeit smalltalkmäßig mal zwei worte den enkel betreffend von sich geben dürfen, oder?! den arzt interessiert das reichlich wenig, wann du deine überweisung holst, der will dir nix böses, wenn er das erwähnt. sondern sicherlich wirklich nur freundlich drei worte wechseln. oh mann, wenn es dich trotzdem so sehr stört, wechsel halt den arzt. lg n.


lany

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Antwort auf Beitrag von betoha

Huhu, also unter schweigepflicht fallen in jedem fall jede form von medizinischen details. Ob man als sprechstundenhilfe (die vl weiß oder anhand der namen etc erahnen kann dass ihr verwandt seit) sagen darf auf rückfrage ob du da warst weiß ich nicht. Was ich aber weiß ist das vor allen in kleineren städles wo sich jeder kennt die sprechstundenhilfen auch mal vage ausküfte zu solchen sachen geben. SO hat beispielsweise eine sehr inkompetente sprechstundenhilfe von der ich eine überweisung erbeten habe (sie dass aber auch nach 2 stunden nicht auf die reihe bekam und ich dann einfach gegangen bin sie die einfach meiner mama gegeben als sie die getroffen hat. Sie wohnt eine straße über meinen eltern kennt die hundert jahre. Wir wohnten derzeit im haus nebenan und ihr war es wohl zu peinlich sie mir zu geben. Wie auch immer war das letzte mal das ich bei dem kia war. Kürzlich habe ich aber auch mal mit der säuglingskrankenschwester aus unserem krankenhaus über ein frühchen und deren vagen zustand gesprochen. Ich kenne sie 4 jahre und sie weiß das ich mit der familie des baby sehr gut bekannt bin.Ok war das vermutlich auch nicht aber gut, wie gesagt sehr kleine städtchen, alle kennen sich und alle sorgen sich gemeinsam.


Sumper5

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Antwort auf Beitrag von lany

Schon arg. Ob verwandt oder nicht, als Arzt oder Gemeindeschwester!! Schweigepflicht ist gesetzlich und muß auch in einem Kaff eingehalten werden. Ja wo kommen wir denn hin, wenn jeder in einem Sozialberuf mal einen Smalltalk mit der Nachbarin über deren Freundin hält??? hm?


Suki

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Antwort auf Beitrag von betoha

ich wohne in einem 2000seelen-dorf. wenn nicht die arzthelferinnen oder der arzt rumerzählen, dass man da war, macht es trotzdem die runde. jeder kennt hier irgendwen. natürlich wird auch rumgetratscht, was bei der anmeldung gesprochen wurde. da kriegt man durchaus mit, dass frau xy "schon wieder" einen überweisungsträger zum gym gebraucht hat usw. ob man sich über so etwas aufregen muss, soll jeder selbst entscheiden. zumal es bei der ap um mutter und tochter geht. es wurden keine befunde o.ä. herausgegeben. ich würde es in diesem fall nicht so streng nehmen. suki


dhana

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Antwort auf Beitrag von Suki

Hallo, egal ob man es streng nehmen will oder nicht ist unerheblich - Schweigepflicht gilt für die Helferin genauso wie für den Arzt. Und der Schweigepflicht unterliegen alle persönlichen Daten - und dazu gehört auch eine Überweisung oder das die Kinder krank waren. Ich arbeite auch im med. Bereich - im Rettungsdienst - und klar wissen die Leute vor welchem Haus der Auto mal wieder stand - aber von MIR erfahren sie das nicht und ich gebe dazu auch keine Auskünfte. Wer tratschen will darf das gerne tun, aber ich beteilige mich nicht daran. Ich bestätige noch nicht mal, das ich dort war. LG Dhana


leaelk

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Antwort auf Beitrag von dhana

Hallo, ich würde meine Hausärztin absolut stramm stehen lassen, wenn sie meinen Eltern ungefragt solche Infos weiter geben würde, denn das geht gar nicht! Und wenn das wiederholt vorkäme, dann wäre das für mich ein Grund die Praxis zu wechseln. Ist hier aber kein Thema, weil sowas absolut noch nicht vorkam. Aber für mich ist das mehr als ein No Go LG K erstin


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von betoha

Nein darf er nicht. Ich bin selbst Arzthelferin - auch nicht wer bei uns Patient ist - oder ob derjenige schon mal in unserer Praxis war. Alles was irgendwie mit der Praxis in zusammenhang hängt - fällt unter die ärztliche Schweigepflicht. Auf dem Land (wie bei uns) wird das manchmal wohl etwas lockerer gesehen - wenn die Ärzte da wissen dass mann Mutter und Tochter ist und gut miteinander auskommt "rutscht" einem da schon mal was raus - mach es wie du es vorhast - spreche deinen Arzt nach seinem Urlaub darauf an - dass du es nicht möchtest damit deine Mutter über alles Bescheid weiß -und bitte Ihn diese Anweisung auch an seine Helferinnen weiterzugeben. Er wird sich mit Sicherheit daran halten - denn eine Verletzung der Schweigepfllicht ist in diesem Beruf ein absolutes "no go". Um so genauer du dich ausdrückst um so besser ist es. Bei uns ist es dann auch oft so - dass dann doch mal die Oma mit dem Kind vorbeikommt - oder ein Rezept mitbringen soll - dass sollte dann natürlich in so einem Fall wie bei dir genau geklärt sein ob sie das darf oder nicht :-) LG