Elternforum Drei und mehr

Neckermann

Neckermann

Luzie

Beitrag melden

Hallo evtl. kennt sich eine/r von Euch aus Ich hab vor genau einem Jahr einen Wama bei Neckermann gekauft. wie ist es mit der Garantie ??? Leider ist sie seit Vorgestern SEHHHHHRRRR laut beim Schleudern und "hüpft" ist auf keinen Fall Überladen steht auch nicht frei sondern ist eingebaut. Bei meiner Mama vor X-Jahren kam ein netter Herr von Neckermann meinte das ist hin und innerhalb 5 Tagen war einen neues Gerät da. Wir sind 5 Personen ohne Waschmaschine geht rein gar nichts LG Luzie


DecafLofat

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Luzie

sofern du noch die rechnung hast würde ich mich in diesem fall direkt an den kundendienst des herstellers wenden, mit dem verweis an neckermann insolvenz.


Luzie

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von DecafLofat

Danke Rechnung und alles andere hab ich da. Gruß Luzie


Pearlymaus

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Luzie

Ich glaub ich muss dich bei deinen Garantieansprüchen gegen Neckermann enttäuschen. Es sei denn du hast diese Zusatzversicherung abgeschlossen. Durch die Insolvenz von Neckermann wirst du wohl die Reparatur alleine bezahlen müssen. So war es bei mir jedenfalls bei Quelle. Hatte mir dort einen Herd mit Umluft bestellt. Und kurz vor Ablauf der normalen Garantie ging die Heizspirale kaputt. Ich durfte dann die 160,-€ alleine berappen. Nur weil ich diese Zusatzversicherung nicht abgeschlossen habe. LG


sechsfachmama

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Pearlymaus

Wenn es eine wams von Quelle eigenmarke war, dann ist das verständlich. Ist die Maschine von miele, Siemens .... dann gehts über den Hersteller. Wenn das Geschäft schließt, in dem ich was gekauft hab, dann verliere ich die Gewährleistung jenes Händlers aber nicht die herstellergarantie. Drum kann ich ja auch (eigentlich) z.b. Ein paar Schuhe, die ich meinetwegen in Hamburg in nem privaten schuhläden gekauft hab, auch in München reklamieren, wenn der schuhladen diese Marke führt. Auch wenn die Händler das sehr ungern machen, es ist das recht des Käufers.