Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Deinen Beitrag unten gelesen, dass Dein Mann keine Rechnungen schreiben kann, weil er noch keine Steuernummer hat. Gemeinhin würde ich behaupten, er kann sehr wohl Rechnungen schreiben - eben mit seiner alten Steuernummer, die er bislang schon hat und mit der Ihr die Einkommensteuererklärung abgebt. Sollte er keine haben, schreibt Ihr "neu/wv" für neu/Wiedervorlage drauf. Wir haben damals auch ein oder zwei Jahre die "alte" Steuernummer für das Gewerbe gehabt und benutzt und erst dann haben wir vom Finanzamt eine neue bekommen. Es kann auf jeden Fall niemand verlangen, dass Ihr wochenlang auf eine Steuernummer warten müßt, bevor Ihr Rechnungen stellen dürft. Zur Not könnt Ihr ja die Rechnungen nach Erhalt der Steuernummer noch einmal verschicken mit dem Hinweis, dass Ihr jetzt die Rechnung um die Steuernummer ergänzen konntet. Alles Gute!!!
Hallo! Danke für den Tip! Torsten war heute morgen beim Finanzamt weil er meinte das es so nicht geht das es so lange dauert, na und der gute Herr hat ihm dann eine NAST Nummer gegeben mit der er nun Rechnungen schreiben kann, er soll halt nur wenn die richtige Nummer da ist die rechnung erneut hinschicken zu den Leuten mit dem Vermerk das es nun die richtige Steuernummer sei. Na gott sei dank geht das so sag ich dir, sonst hätten wir echt blöd da gestanden. lg tanja
Die letzten 10 Beiträge
- Erleichterungen erkaufen?
- Weiterer Kinderwunsch?
- Finanzielles Ungleichgewicht und 7 Kinder
- Wer hatte nach Geburt von K1,K2,K3,K4,(...) das Gefühl,als Familie komplett zu sein?
- Zuwachs und der Große im Gefühlschaos
- Wochenbett mit drei Kindern und andere Dinge
- Vorbereitung aufs dritte Kind
- Sitzordnung im Auto mit drei Kindern
- Fairness bei 3 Kindern
- Vergünstigungen ab 3 Kinder?