Mitglied inaktiv
als ich nun im Februar erfuhr, das wir nun unser drittes Kind erwarten, hat es uns schon ein bißchen aus der bahn geworfen, aber mittlerweile freuen wir uns. nun habe ich das gefühl, seit wir es wissen, macht sich ein Problem nach dem anderen bei uns breit. ich arbeite als Tagesmutter-habe es den Eltern noch nicht gesagt. Nun sind aber aufgrund dessen, das ich Blutungen hatte 2 Kinder abgesprungen, sodaß ich ab nächsten Monat nur noch 530 netto verdiene(weil noch ladenmiete abgeht). mein mann sollte eigentlich schon ab 15.03. einen vertrag in einer Zeitarbeitsfirma haben-war zugesagt-nun aber erstmal doch nicht. und sein arbeitslosengeld endet diesen monat. nun arbeitet er noch 1mal die woche bei der post was nur 220 euro einbringt. er bekommt jetzt bei der post einen vertrag aber nur für 2 wochen. und dann mal sehen-entscheiden sich dann zwischen vier leute. das heisst wir haben ab dem 05.04. nur noch ein einkommen von insgesamt mit 2 mal kindergeld von 1.058 euro. wenn er nun zum ALG 2 amt geht, was bekommen wir denn Da??? denn von 1.058euro können wir nicht überleben. ich arbeite nur noch bis ende mai, wegen der blutungen. ab da dachte ich mir eigentlich, beantrage ich wohngeld und kinderzuschlag wenn mein mann erwerbstätig ist und 1000euro verdient. sollte er bis dahin aber keinen vertrag haben, was machen wir denn dann???? mache mir solche sorgen um unsere Zukunft. Vielleicht kann mir von euch jemand helfen.
Du mußt ALG 2 beantragen .Was ihr bekommst ist von eueren Ausgaben abhängig. Wenn ihr kein ALG2 bekommt mußt du Wohngeld beantragen .Das wird aber erst gezahlt wenn ihr kein ALG 2 bekommt ,da dort schon Wohngeld dabei ist.Kinderzuschlag wird auch erst gezahlt wenn ihr kein ALG 2 bekommt.Du kanst den zwar beantragen ,aber wenn die feststellen dir steht ALG 2 zu, dann mußt du das erst beantragen.Auserdem steht dir bei Schwangerschaft ein mo. Mehrbedarf bei ALG 2 zu(ca.50 Eu)Also bei Antragstellung mitteilen das du schwanger bist .Gleichzeitig kanst du Schwangerenkleidung und Babybedarf beantragen.( Geld für Baby bed. wird erst ab der 30 Schwangerschaftswoche gezahlt, sind ca250 Eu ) Dei der Caritas ,DRK, od. anderen soz. Einrichtungen kanst du auch Geld beantragen.Nennt sich Schwangere in Not od. so ähnlich.Das darf nicht bei ALG 2 eingerechnet werden.
Was ihr bekommen werdet, hängt auch davon ab, wie hoch Eure Miete ist. An Bedarf habt ihr: 2 x 316€ (Regelsatz für verheiratet Erwachsene) + 2 x Regelsatz Kind (bis 13J: 211€, ab 14J: 281€) + Miete in angemessener Höhe (hängt vom Wohnort ab) + Schwangerenmehrbedarf (ca. 50-60€ pro Monat ab 13. SSW) - Arbeitseinkommen (da wird dann aber noch ein Freibetrag abgezogen, der ist abhängig von der Höhe des Lohns) - Kindergeld So, nun kannst Du Dir einen ungefähren Überblick verschaffen. Im Netz gibts auch ALG II Rechner. Ab 13. SSW kannst Du dann auch Babyerstausstattung und Umstandskleidung beantragen. Wenn das Baby da ist, hat dieses natürlich auch entsprechenen Bedarf. Es stimmt, dass Wohngeld (+ggf. Kinderzuschlag) erst gezahlt werden kann, wenn Euer Einkommen + Wohngeld (und ggf. Kinderzuschlag) nicht weniger wäre, als ALG II. Das müsstest Du mal durchrechnen. Lg, Susy
lg
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