Goggelsche
Hallo, ich habe einen 400 Euro Job, der mir Körperlich sehr viel abverlangt, nun habe ich aber kein Beschäftigungsverbot bekommen und möchte trotzdem kündigen. Erstmal habe ich nie 400 Euro zusammen (meist so 300) und 100 gehen alleine schon für Sprit drauf, seit ich schwanger bin, gehe ich auf dem Zahnfleisch mit dem Job, da bleibt mir keine Energie mehr für Haushalt und Kinder. Nun weiß ich aber nicht, ob ich trotzdem den Mindestsatz von 300 Euro bekomme, die haben da doch was gestrichen, oder gilt das nur für Harz 4 Empfänger? Alos ich meine das Elterngeld nach der Geburt unseres Kindes.... LG Isabell
Hallo du, das hört sich ja nicht so gut an. Keine Sorge es ist sogasr einfacher für dich ohne den 400 Euro Job, da dann der "Berechnungsbogen zum Einkommen" vor der Geburt entfällt. Als Hausfrau oder bereits-Mutter (ohne Einkommen) stehen dir 300Euro Elterngeld zu das ist praktisch das Minimum für ein Geschwisterkind bis 3 oder zwei unter 6 sogar ein Bonus von zusätzlich 75 Euro. Du sparst dir beim Antrag eine Menge Formalitäten wenn du einfach ankreuzt ich beantrage den Mindestsatz..und gut ist. Bei einem 400 Euro Job (zumal es nichtmal 400 sind) wird alles in die Berechnung einfließen und auf 67% runtergerechnet wo du im Endeffekt eh wieder bei 300 wärst...Sicher spielt auch eine Rolle ob dein Mann Elternzeit nehmen möchte und dann was er verdient aber wenn du es beantragst stehen dir 300 Euro in jedem Fall zu. Es sei denn du hast vorher zusätzlich noch Vollzeit gearbeitet? Dann muss man alles einzeln berechnen aber aufgrund deiner Fragestellung gehe ich davon nicht aus. Die "Kürzung" bedeutet bei den Hartz4lern dass das Elterngeld nun mit als Einkommen angerechnet wird was vorher nicht der Fall war. Viele Grüße
...hast mir sehr geholfen!!!!!
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