4bande+1
Hallo, meine Frau und ich haben das gemeinsame Sorgerecht und sie hat das Aufenthalsbestimmungsrecht, nun wohnen wir 350 km entfernt so das ich die Kinder nur alle 14 Tage bei mir zu Besuch habe. Nun verweigerterte mir meine Frau schon 1 Mal das Umgangsrecht. Damals habe ich das Jugendamt eingeschaltet und dann hat alles wieder geklappt. Jetzt hat sie aber einen neuen Partner und hat mir 3 mal das Umgangsrecht verveigert und stellt wüste Behauptungen auf. Das es ich ihr erst Geld geben soll für den Schaden den ich ihr angeblich gemacht haben soll usw. Das Jugendamt habe ich eingeschaltet und die haben mit ihr gesprochen das sie mir das Umgangsrecht gewähren soll, das macht sie aber nicht und sagt das kein Kind mehr zu mir kommt. Was kann ich machen. Kann ich einen Eilantrag bei Gericht stellen oder Polizei rufen wenn sie mir die Kinder nicht herausgeben will? Vielen Dank
ich habe nicht wirklich ahnung. wenn der gang zum jugendamt nichts gebracht hat, würde ich als nächstes zum anwalt gehen. bezüglich polizei und eilanträge beim familiengericht wirst du da wohl am besten beraten. ist niemand da, der auf deine ex einwirken kann? familie, freunde? überlege dir, ob du tatsächlich die polizei einschalten willst. sowas könnte deine kinder in angst und schrecken versetzen. lg
Du kannst beim Amtsgericht (Familienabteilung) des Wohnortes der Kinder einen Eilantrag auf Gewährung des Umgangsrechts stellen. Das geht auch ohne Anwalt. Dafür musst Du die Situation schildern und an Eides statt versichern (d.h. lügen wäre strafbar). Dann bestimmt das Gericht wahrscheinlich zeitnah einen Termin, in der alle Beteiligten gehört werden (Kinder etwa ab 4-8 Jahren, macht jeder Richter etwas anders). Das Jugendamt wird auch beteiligt/geladen. LG, Stefanie (Anwältin ;-))
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