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Elterngeld

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Mitglied inaktiv

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kennt sich hier Jmd. mit Elterngeld aus? Wenn man sich dies auf 2 Jahre auszahlen gelassen hat und nach 2 jahren das nächste Kind kommt, bekommt man dann nur 300 € oder gilt das normal als Elterngeld und wird der Verdienst von davor gerechnet? habe schon beides gehört. Wer hat Erfahrung bzw. weiß bescheid? oder ist das Bundeslandabhängig?


Loona85

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soweit ich weis, bekommt man dann nur den mindestsatz von 300€ da man ja 12 monate vor der geburt nicht gearbeitet hat...... lg jasmin


Karbolmaus

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Hallo, such mal bei Frau Bader im Recht-Forum, da gibt´s ellenlange Kommentare.... Du solltest die Elternzeit für Kind 1 unterbrechen (falls du 3 Jahre nimmst) und die Elternzeit für Kind 2 ab Geburt nehmen (sonst verpasst du die 14 Monate EG). Die EZ fürs 1. Kind kannst du hinten dran hängen (bis zu 1 Jahr kann man ja nach dem 3. Geburtstag nehmen). Dein EG wird über die 12 Monate VOR deiner 1. EZ gerechnet, als der Verdienst vorher. Du müsstest dementsprechend dasselbe bekommen plus Geschwisterbonus. Ich habe aktuell irgendwas gelesen, dass das EG wohl anders berechnet werden soll, dazu weiss ich aber nix, da es mich nun nicht mehr betrifft. Alles Gute! Karbolmaus


abracadabra

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Antwort auf Beitrag von Karbolmaus

Es werden als "Einkommen vor Geburt" im Sinne des Elterngeldes immer die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes herangezogen. Wenn in diesen 12 Monaten Elterngeld bezogen wurde, werden diese Elterngeld-Monate bei der Berechnung außen vor gelassen und durch die Monate vor Geburt des ersten Kindes ersetzt. ALLERDINGS gilt das nicht für die Monate, in denen du nur deshalb noch Elterngeld bekommen hast, weil du auf 2 Jahre gesplittet hast! Hier der Gesetzestext: "Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes OHNE BERÜCKSICHTIGUNG DER VERLÄNGERUNG DES AUSZAHLUNGSZEITPUNKTS nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt." Heißt: Wenn die Kinder 17 Monate auseinander sind, hast du nach der Geburt 12 Monate Elterngeld bezogen und 5 Monate lang kein Einkommen gehabt. Als Einkommen vor der Geburt zählen dann 5 Monate als "ohne Einkommen", d.h. mit dem Mindestsatz, für die restlichen 7 Monate werden die letzten 7 Monate vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen. Es gibt dadurch definitiv mehr Geld, als wenn die Kinder 24 und mehr Monate auseinander sind, aber NICHT den gleichen Betrag wie vorher, nur noch mit dem Sahnehäubchen "Geschwisterbonus" oben drauf... LG Andrea