Mitglied inaktiv
Hallo, habe mal wieder eine frage zum Elterngeld. Ich möchte gerne das Geld auf das Konto des Vaters gezahlt wird . Nun steht im Infoblatt "Über das Konto, auf das das Elterngeld überwiesen wird, muss der Antragsteller verfügungsberechtigt sein (bei Überweisung auf Konten Dritter► Verfügungsberechtigung/ eine besondere Erklärung)." Muss das von der Bank sein oder Von meinen Lebensgefährten?
Der Kontoinhaber muss bei seiner Bank die Verfügungsberechtigung/ Vollmacht für dich eintragen lassen und bekommt darüber eine Bestätigung. Die musst du dann mit dem Elterngeldantrag einreichen. Sei dir aber darüber bewußt, dass er diese Vollmacht jederzeit widerrufen kann und dann hast du kaum noch eine Chance, an das Geld zu kommen, das deinen Lebensunterhalt sichern soll. Ohne schlechte Erfahrungen, doch mit dem Rat, das Geld zunächst auf dein Konto überweisen zu lassen und dann weiterzuleiten. Gruß, Speedy
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