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Elterngeld

Elterngeld

betoha

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Hallo ich habe gestern ein Schreiben vom Landkreis bezüglich des Elterngeldes bekommen. Versteh da was nicht ganz, bzw möchte richitg gehen das ich es verstanden habe. Hier mal ein Kleiner Auszug daraus, den ich nicht? versteh. ( dazu sei noch schnell gesagt; mein mann ist gering verdiener und wir bekommen Kinderzuschlag) Also: Das vom Bundestag beschlossene Haushaltsbegleitgesetz 2011 sieht in Artikel 13 unter anderem Aufhebungder Vollständigen Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei bezug von Leistungen nach dem SGB 2 ( unter anderem K9inderzuschlag) vor. ( ich habe das Geld auf 2 Jahre aufgeteilt) Sie haben bei der beantrgung von Elterngeld von der sog. " Verlängerungsoption" gebrauch gemacht.Der Widerruf ist jederzeit möglich,die noch ausstehenden Beträge würden dann in einer Summe (oder soweit der Bezugszeitraum des Elterngeldes noch nicht abgelaufen ist für die Restzeit in voller Höhe) ausgezahlt werden. das was da nun in der Klammer steht heißt doch das ich für die ganzen 2 bzw nach widerruf für das 1 Jahr das komplette Elterngeld bekomme,oder? Mein Elterngeld würde ( für 1 Jahr) noch bis zum Juni 2011 laufen? Versteht ihr das auch so?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von betoha

hab ich auch letzten monat den ganzen rest auf einmal bekommen. einfach hingehn unterschreiben und dann überweisen sie den rest.


betoha

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Danke, dann habe ich das ja doch richtig gelesen. Wird aber ganz schön teuer, wenn die das allen schicken.Aber nett so umgehen die ganz infach das gesetzt :-) und keiner kann was sagen PRIMA gute Idee


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von betoha

fand ich auch, gilt aber nur für die die gesplitetes elterngeld bekommen. meine freundin die nur ein jahr bekommt, steht ab nächsten jahr ganz schön aufn schlauch


Dieechtecleo

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Antwort auf Beitrag von betoha

Ich hab im Juni unsere Tochter bekommen und hab das Elterngeld auch auf 2 Jahre genommen( mein Mann arbeitet und wir bekommen Kinderzuschlag) Wenn ich nun so ein Schreiben bekomme kann ich dahin gehen und ich bekomme das ganze Geld( was noch aussteht) ausgezahlt?? Hab ich das richtig verstanden?? GGLG Cleo+5Kids


nulli1

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Antwort auf Beitrag von Dieechtecleo

heißt das , dass man als Aufstocker auch kein Elterngheld ab 2011 bekommt? LG Birte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von nulli1

also ich weiss nicht ob man als aufstocker kein elterngeld mehr bekommt, eigentlich soll das ja aufs h4 (komplett) angerechnet werden @ cleo ruf da einfach an und frag nach, ich denke aber schon das es so sein wird.


Mitglied inaktiv

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achso bekommt ihr h4 cleo?


Dieechtecleo

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Nein kein Hartz4 Mein Mann arbeitet und ich bekomm den Kinderzuschlag GGLG Cleo+5Kids


susafi

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Antwort auf Beitrag von nulli1

ich war ja Dienstag auf der Elterngeldstelle... sie meinte wohl das es für arbeitende H4 Empfänger einen Freibetrag für das Elterngeld geben soll... sicher sagen kann ich dir das aber nicht...


Mauschel

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Antwort auf Beitrag von betoha

sorry kann mich mal jemand aufklären????? Ich versteh das nicht so richtig? Zu meiner Situation.... ich bekomme EG bis nächstes Jahr April (hab es gesplittet) war aber vorher geringfügig arbeiten (also hab kein H4) Mein Mann verdient normal und wir bekommen Kindergeldzuschlag. Bekomm ich da auch so ein schreiben? Und wenn die jetzt den Rest zahlen, hab ich da trotzdem noch EZ. Ich wollte ja gleich an die EZ noch 1 Jahr Landeserziehungsurlaub nehmen...... geht das dann überhaupt?? Sorry für meine Fragen, aber irgendwie krieg ich das gerade nicht so gepeilt lg mauschel


susafi

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Antwort auf Beitrag von Mauschel

ab 1.1. wird H4 Empfängern das Elterngeld als Einkommen angerechnet... es wird jedem empfohlen bei gesplitteten Auszahlungsmodus... sich das restl. Elterngeld sofort auszahlen zu lassen... solange es noch anrechnungsfrei ist bei H4... ab 1.1. wird es sonst abgezogen... wenn du kein H4 bekommst, betrifft dich es auch nicht...


susafi

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Antwort auf Beitrag von betoha

unbedingt auszahlen lassen... sonst wird es dir ab 1.1. vom h4 abgezogen... ich habe meinen formloses Antrag auf Komplettauszahlung schon gestellt


Mauschel

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Antwort auf Beitrag von susafi

achso..... danke dann betrifft es mich nicht ;-) lg mauschel


estelle03

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Antwort auf Beitrag von Mauschel

Betoha schrieb doch, daß sie Kinderzuschlag bekommt, also muss es da ja auch angerechnet werden.


nulli1

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Antwort auf Beitrag von estelle03

mhhh, ich werde mal anrufen, die müssen das ja wissen. Ich habe mich schon tierisch aufgeregt. Da wird man qusi doppelt bestraft. 1. die Firmen zahlen sau schlechtes Gehalt- darum ja KIZ und dann evt. kein ELG. Ich muß das wissen sonst spring ich im Dreieck!!! LG Birte


Dieechtecleo

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Antwort auf Beitrag von betoha

Ich hab da jetzt mal angerufen: ich hab ab Dezember nun die änderung drin das ich das EG nicht mehr gesplittet bekomme und das austehende bekomme ich nachgezahlt( immerhin 1125€ weil ich ja noch den Geschwisterbonus mit drin hab) Auf den Kinderzuschlag wir das Elterngeld mit angerechnet, als Einkommen. Ob nun zu 100% oder weniger weiß ich nicht. GGLG Cleo+5Kids