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Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Einzelfallhilfe von 0 bis 21 Jahren oder nur für Jugendliche?

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich habe eine Bekannte die ein Kind hat was eine Globale Entwicklunsstörung in allen Teilbereichen hat. Sie ist mit ihrem Kind auch im SPZ, es hat ein I Status und besucht eine Integrationskita. Zudem bekommt es noch Logopädie und Ergotherapie. Nun hat sie einen Termin beim Jugendamt da ihr von der Kita und Ergotherapeutin eine Einzelfallhilfe entfohlen wurde. Die würde sie auch gerne haben aber die vom Jugenamt meinte es sei nur für Jugendliche gedacht, dann gibt es nur noch eine Haushaltshilfe und eine Familienhilfe. Die Familienhilfe allerdings ist nur eine Hilfe zur Selbsthilfe. Die beobachtet nur und gibt Ratschläge, zudem ist sie nicht nichtmal besonders geschult in dem Umgang mit entwicklungsgestörten Kindern. Aber die Ergotherapeutin und die Kita meinte das es auf jeden Fall solche Einzelfallhilfe auch schon für Kleinkinder gibt. Meine Bekannte würde sich aber eher eine Einzelfallhilfe wünschen da sie eine Familienhilfe nicht braucht. Sie wünscht sich eher auch Entlastung das sie Alleinerziehend ist und noch ein Baby zu Hause hat. Hat da jemand Erfahrung wie man da am besten vorgeht falls das Jugenamt keine Einzelfallhilfe gewährt?


fünf-kleine-hüpfer

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Antwort auf diesen Beitrag

Hi, wir haben die für unsren Sohn (5). Allerdings auch erst im Klageverfahren bekommen, also entweder mal reel mit dem JA reden (alternativ kann auch das Sozialamt dieses zahlen) an,sonsten auf eine schriftliche Ablehnung bestehen und klagen. Im Klageweg ist bei uns das Sozialamt in Vorleistung gegangen. LG Bianca