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ehrenpatenschaft des bundespräsident?

ehrenpatenschaft des bundespräsident?

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weiß einer was das auf sich hat?? ist wohl ab dem 7. kind, aber was ist das? danke für die infos


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Ja nach dem 7.Kind.Oder wenn sie Drilinge bekommen.


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Nur beim 7ten Kind übernimmt der BP die Ehrenpatenschaft.Ich bin Nr. 7 von 8 Kinder und habe eine Urkunde-noch vonHeinrich Lübke*g*.Meine Eltern bekamen damals ich glaube 50 DM dazu,ob es heute noch Geld gibt,weiß ich nicht.Gruß MArlies


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Grins.. na das hört sich ja gut an, gibt es da was, was du uns verraten möchtest :-)) Allerdings hab ich mich das auch shcon gefragt. Wir haben ja derzeit 6, wobei aber nur 5 meine eigenen sind. Falls wir später nochmals ein Zwerglein bekommen sollten hätten wir auch 7. Mein Mann ist ausserdem nicht der Vater von den beiden Ältesten . Wie zählt das denn dann?? Würde mich mal interessieren, ob die 7 dann alle vom selben Vater und von mir sein müssen, oder ob da insgesamt das 7. Kind zählt. LG Doreen


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Ehrenpatenschaften Der Bundespräsident übernimmt auf Antrag der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen. Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Das Patenkind muss Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sein. Die Ehrenpatenschaft hat in erster Linie symbolischen Charakter. Sie ist mit der Taufpatenschaft nicht zu vergleichen. Der Bundespräsident bringt mit der Übernahme der Ehrenpatenschaft die besondere fürsorgende Verpflichtung unseres Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck. Sie stellt die besondere Bedeutung heraus, die Familie und Kinder für unser Gemeinwesen haben. Außerdem soll auf die Probleme kinderreicher Familien aufmerksam gemacht werden, wie zum Beispiel angemessene Wohnraumversorgung, und die Städte und Gemeinden sollen zur Unterstützung und Hilfeleistung veranlasst werden. Damit soll die Übernahme der Ehrenpatenschaft mit dazu beitragen, das Sozialprestige kinderreicher Familien zu stärken. Die Anträge auf Übernahme der Ehrenpatenschaft sind dem Bundespräsidialamt über die örtlich zuständige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zuzuleiten. Der Bundespräsident stellt nach Prüfung der Voraussetzungen eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus und lässt diese mit einem Patengeschenk (zzt. 500 Euro) den Eltern von einem Repräsentanten der Stadt oder Gemeinde aushändigen. Insgesamt wurden seit 1949 etwa 72.000 Ehrenpatenschaften übernommen.


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Danke für die Info.Sehr intressant!Nur werden es bei uns wahrscheins nicht mehr als 6 ;-).


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huhu, nee, nee da ist nix in planung :-). hat mich nur so interessiert, kannte ich nämlich nicht. wie geht es enya?