Mitglied inaktiv
vielleicht kennt sich einer aus. dadurch das unser kizuschlag abgelehnt wurde, sollen wir ja nun harz4 beantragen. Nun ist mir gestern so durch den kopfgeschossen, wird das als einkommen beim erziehungsgeld mit angerechnet? Ist dann nicht ALG II sondern Soz8ialgeld, da ich ja nicht arbeiten gehen kann. Keine Ahnung ob das einen unterschied macht *grübel* viele grüße tine
Hallo, soviel ich weis wird normalerweise Erziehungsgeld nicht angerechnet jedoch das Kindergeld schon, es gilt dort nämlich als Einkommen. Da ist es unerheblich ob Du das ALG2 bekommst oder das Sozialgeld. LG, Petra
also ich meine wenn ich nach der geburt von krümmelinchen erzgeld beantrage, ob dann das harz4 angerechnet wird. Weiß ja nicht mal wie hoch dieses harz4 überhautp sein soll *G*, denn aus der brochüre werd ich eh nicht schlau. naja schau ma mal, ob überhaupt was rauskommt. denn wirklich glauben tu ich es eh nicht, selbst wenndie andere stellen sagen für den kizuschlag verdienen wir zuwenig. kompliziert jetzt das ganze irgendwie. viele grüße tine
Hallo! Also ich denk nicht, daß das angerechnet wird, bzw. Du wirst den Satz nicht überschreiten und das volle erziehungsgeld erhalten. Fürs erste Jahr ganz sicher. Lg Nina
Hallo Tine, also Erziehungsgeld wird nicht angerechnet aber kindergeld und das kompl. mutterschaftsgeld egal ob hartz4 oder sozialgeld. Kindergeld ist der Gehalt deiner kinder und mutterschaftsgeld dein gehalt. LG Sabrina
Hallo Tine, Hartz IV heisst ja nur die Reform, eigentlich ist ALG II nichts anderes wie die frühere Sozialhilfe. In deinem Fall hieß das früher "ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt". Angerechnet wird dieses Geld zwar schon zum Erziehungsgeld, allerdings ist dieses Geld ja dafür da um euer monatliches Einkommen auf das Mindesteinkommen aufzustocken. Im Klartext heisst das alles ihr seit arm (nicht übel nehmen) und müsst um das Mindesteinkommen also Existenzminimum zu erreichen einen Zuschuß bekommen. Somit seit ihr also beim Erziehungsgeld immer noch weit weit uner den Sätzen die eine Minderung oder einen kompletten Wegfall zur Folge haben könnten. Bei einem Einkommen am Existenzminimum ( was ja bei euch dann der Fall ist) bekommt ihr in jedem Fall das volle Erziehungsgeld die volle Zeit. Ebenso wie euch bei Gewährung von ALG II einmalige Beihilfen zur Erstausstattung für Babykleidung, Kinderwagen etc. zur Verfügung stehen. Viele liebe Grüße Kerstin
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