Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden bis 31. Januar verlängert. Die Ausgangssperre fällt weg. Privat sind nur noch Treffen mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Kinder unter 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt bleiben erlaubt.