Einhörnchen
Ein Bekannter (48 Jahre) von mir möchte innerhalb des Bundes den Dienstherrn wechseln. Jetzt wurde ihm gesagt, dass das nicht möglich sei, da er das 45. Lebensjahr bereits überschritten hat. Mit Versorgungsausgleich hat es nichts zu tun, da er ja beim Bund bleibt. Es muß einen Paragraphen geben, der dies regelt, ich finde leider im Internet nichts genaues.
Du meinst sicherlich, dass er die Dienststelle wechseln möchte. Wenn er tatsächlich einen Dienstherrenwechsel anstrebt, dann müsste er ja zum Land oder in eine Kommune wechseln. Beim Dienststellenwechsel sollte er halt eine Versetzung oder Umsetzung beantragen. Das hat nichts mit dem Alter zu tun.
Ich habe so einen Fall jetzt auch hier unter meinen Kollegen. Dem gehts genauso. Er wollte von Sachsen-Anhalt nach Bayern wechseln. Wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat, geht ein Wechsel in ein anderes Bundesland wohl nicht mehr. Jedenfalls wollte Bayern den etwas älteren, jedoch noch sehr dynamischen Polizeibeamten nicht mehr haben.. Also wird schon was dran sein. Aber wo das genau geregelt ist, kann ich grad nicht sagen. Ich mach mich mal schlau..
Beim Bund kann man bis 50 VERbeamtet verden. Insofern kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Versetzung schon ab 45 nicht mehr möglich sein sollte. Ganz davon abgesehen, war es bei uns ein Akt der "Gnade", dass einige Kollegen über 60 _nicht_ ihrer Folgepflicht nachkommen mussten. Trini
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