jomar
Nach meiner Elternzeit mir dem zweiten Kind will ich Teilzeit zurück in meinen Job. Einen 400 € Job hatte ich während meiner gesamten Elternzeit bei einem anderen AG. Jetzt möchte mein alter AG ( aber neuer Chef) dass ich nur auf 400€ Basis komme, konnte jetzt einen einigermaßen akzeptablen Stundenlohn verhandeln. Ich fange zum 01.4. dort an und brauche aber im Sommer gleich 2 Wochen Urlaub, weil die Kita zu hat. Meint ihr man kann da jetzt schon nachfragen? Zudem kommt hinzu das der Große im Sommer eingeschult wird und ich die Betreuung nach 12 Uhr bezahlen muss!! Wir würden gerne als Familie 2 Wochen gemeinsam und am Stück Sommerurlaub machen, also auch in der Zeit in der die Kita zu hat. Ist es mein gutes Recht dies einzufordern und müssen mein Mann und ich uns aufteilen? Wie macht ihr das? LG
moment mal, VOR der Elternzeit hattest Du schon einen 20h-Teilzeitvertrag? Warum lässt Du Dich jetzt auf 400 EUR Job runterhandeln? Du hast doch einen rechtlichen Anspruch darauf, den alten Vertrag weiterzuführen. Ich verstehe das nicht, hast Du den Thread unten zu den 400 EUR Jobs nicht gelesen? Ulrike
Leider habe ich keinen Anspruch darauf, weil das "Unternehmen" weniger als 15 Mitarbeiter hat. Das ist ja das Blöde!
sorry, dann nehme ich meinen klugscheißerischen Einwurf zurück. Ulrike
Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Lage des Urlaubs.
Auf was hat man eigentlich noch Anspruch als arbeitende Mutter? Wie soll ich die Schulferien überbrücken. Ich kanns mir auch nicht leisten mein Kind in Ferienfreizeiten zu geben! Am besten ist doch man bleibt mit dem A.. zu Hause. Aber dann hat man kein Geld um sich wenigstens das Nötigste und vielleicht auch mal den ein oder anderen Luxus zu leisten ( wobei hier jeder Luxus sicher anders definiert).
Es wäre zwar günstiger gewesen, diese Dinge im Vorfeld zu klären, aber ich würde die Situation gleich jetzt klären. Im besten Fall reagiert dein Chef total entspannt, dann hast du dich ganz umsonst aufgeregt. Wie ist es denn mit deinem anderen 400EUR Job? Könntest du dort theoretisch auch weiterarbeiten? Dann hättest du das im Rücken, falls du dich mit deinem neuen Chef nicht einigen kannst... Arbeitende Mütter haben übrigens die gleichen Rechte und Pflichten wie arbeitende Väter und ansonsten bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Elternzeit) die gleichen wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Aber meine Erfahrung ist, dass sich vieles (viel besser) umsetzen lässt, ohne seine Rechte ins Spiel zu bringen. Viele Grüße und frag einfach nach wegen des Urlaubs oder der Arbeitszeiten.
Verträge sind auf Gegenseitigkeit und ich glaube AN in Deutschland sind da schon ganz gut versorgt (Bsp. Schweiz mit Vollbeschäftigung, vier Wochen Urlaub - in Volksabstimmung bestätigt - häufig 45 Stunden Woche, 4 Monate maximal Elternzeit usw.). Ich schreibe Dir jetzt nicht, welche Ansprüche Du als Mutter alle hast - es sind viele! Aber Dein AG hat Anspruch auf Arbeitsleistung und die Verpflichtung, ein Geschäft zu führen. Kita-Zeiten und Schulferien liegen nicht in seinem Einflussbereich, trotzdem muss er sich denen zwangsläufig unterwerfen. Manchmal haben MA ganz gegenläufige Interessen, denen er nicht immer gerecht werden kann - meine Erfahrung. Die Mutter mit dem Kind findet, sie hat eher Anspruch auf Frei als die Tochter mit der Pflegebedürftigen Mutter. Wer beurteilt das! Mein Tipp: Mit den Leuten reden, Kompromisse eingehen, wenn es geht, dann kommt einem das Gegenüber auch entgegen! Wenn Du gleich die Rechtskeule auspackst (ich habe einen Rechtsanspruch auf......) - ehrlich, dann würde ich auch keinen Jota mehr zugestehen als ich unbedingt muss. Gruß Tina
Mein Mann und ich haben schon jahrelang keinen gemeinsamen Urlaub mehr gemacht, weil die Kinderbetreunung in den Ferien und auch bei Krankheit von uns alleine gestemmt werden muss. Und ich finde das ganz normal so, schade aber normal. Mich hat die letzten Tage die Anspruchshaltung der Mütter schon irritiert. Kein Wunder, dass viele Arbeitgeber keine Mütter mehr wollen. Gruss Sabine
Habe ich das richtig verstanden, dass Du schon VOR der Elternzeit einen Vertrag von 20 Stunden hattest? Dann besteht dieser Vertrag nach der Elternzeit wieder. Das Gesetz mit den 15 Mitarbeitern (Teilzeit) gilt doch nur, wenn Du vorher Vollzeit gearbeitet hast und nachher in Teilzeit gehen willst... Falls das so ist, würde ich mich nicht auf 400 Euro einlassen. LG, Leonessa
Ich verstehe es auch gerade nicht. Wenn du vor deiner Elternzeit einen 20 Stunden Vertrag hattest, dieser nicht ausgelaufen ist und auch nicht geändert und du nicht gekündigt wurdest, warum sollst du plötzlich auf 400€ Basis arbeiten? Das mit den 15 MA gilt meiner Meinung nach im Zusammenhang mit Voll- oder Teilzeit, aber nichts mit sich plötzlich verändernden Verträgen. Wenn dein alter AG dein neuer Chef ist??? Hast du die Firma gewechselt???
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