Elternforum Baby und Job

von Vollzeit auf 400-Euro-Job

von Vollzeit auf 400-Euro-Job

baby1178

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Hallo ihr lieben, Ich hätte eine Frage :-) Bis zur Geburt meines Kindes war ich in gut bezahlter Vollzeitanstellung. Nun, 10 Monate nach der Geburt steht ja nun der Einstieg in Job wieder an, da wir das Geld brauchen Mein Arbeitgeber war sehr kulant und hat meinen Wunsch - das erste halbe Jahr - auf einen Job mit 5 Stunden die Woche auf 400Eur-Basis zugestimmt. Nun zwei Fragen: Er sagte mein Stundenlohn bei einer geringfügigen Beschäftigung wäre dann im Prinzip mein alter Lohn, jedoch das netto, nicht das brutto. Da bei der Beschäftigung ja keine Abzüge mehr sind. Ist das so üblich?? Und er will einen Änderungsvertrag zu meinem arbeitsvertrag machen. Auch üblich?? Hoffe auf Tipps :-) LG


kirshinka

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Antwort auf Beitrag von baby1178

Ob das korrekt ist kann ich dir nicht sagen. Aber wenn du eine Änderung des arbeitsvertrags haben willst, dann musst du dir klar sein, dass du dann kein Anrecht mehr auf die vollzeitstelle hast. Dann bist du in der 400€ Falle. Ich würde das niemals niemals machen. Denk andie Rente! Die 5 stunden die woche bringend ja nun auch nicht. Verlänger lieber deine elternzeit, arbeite während der elternzeit und steige in einiger Zeit in deinen alten Job wieder ein, bzw. In einen anständigen teilzeitvertrag. Du manövrierst dich hier selbst ins Job-aus - ist dir das klar?


Trini

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Den Stundenlohn runterzurechnen ist sicher korrekt. Dreisatz: Voll-Gehalt durch Voll-Arbeitszeit mal 5 Stunden. Aber lass Dich nicht auf eine Änderunge des Arbeitsvertrages ein. Verlängere die Elternzeit und mach _in_ der Elternzeit den 400-Euro-Job. Oder lass Irgendwo festlegen, dass der Änderungsvertrag befristet läuft. Steht bei mir jedesmal drauf, dass ich nach Ablauf der Befristung wieder voll arbeiten darf/muss. Trini


Pamo

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Mach bloß keinen Änderungsvertrag! Du kannst einen zusätzlichen, auf die Elternzeit befristeten 400 EUR Vertrag machen, sonst bist du in der o.g. Falle.


sojamama

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Ich habe lange auf Minijobbasis gearbeitet und hatte zwar Glück, die Rechte eines "normalen" AN hatte ich alle, aber es kann auch anders sein... Für die Rente fehlt auch einiges während Du "nur" auf 400 Euro Basis angestellt bist. Versuche lieber einen Job auf Steuerkarte zu kriegen, die Stunden müssen ja nicht gleich so viel sein. Aktuell bin ich jetzt 15 Std.beschäftigt. Ich war aber auch schon für 12 Std. auf Minijob arbeiten... würde ich nicht mehr machen. Kannst Du nicht erstmal die 12 Monate Elternzeit noch vollmachen und jetzt in Ruhe nach einer TaMu, KiGa-Platz oder so suchen? Dann wäre das Kind schon untergebracht und Du wärst flexibel und könntest evtl. mehr Stunden machen. In welcher Branche bist Du denn tätig? Ist Homeoffice möglich? melli


speedy

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Hi, die Umrechnung des Gehaltes ist ok, da als 400,- Eur Job ja keine Sozialabgaben anfallen, somit bleibst du gleichgestellt. Nicht ok ist eine Änderung des Arbeitsvertrags. Normal wäre z.b. eine Zusatzvereinbarung wegen Tätigkeit innerhalb der Elternzeit oder auch ein Ergänzungsvertrag, in dem aber ausdrücklich stehen muss, dass die 400,- Eur-Tätigkeit beschränkt ist auf den Zeitraum der Elternzeit (mit Enddatum) und dass für diese Zeit der ursprüngliche Arbeitsvertrag ruht. Dieses "Ruhen" ist wichtig dafür, dass du nach der EZ wieder in die alte Stellung zurückkannst und nicht auf einem 400er hocken bleibst. Auch ist es wichtig, da du so kostenfrei krankenversichert bleibst und auch die Rentenvers.ansprüche in der Zeit der Kindererziehung voll erwirbst (pro Kind 3 Jahre). Gruß, Speedy


baby1178

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Hallo und vielen dank für die antworten. Ich werde auch im Anschluss an die Elternzeit maximal nur 15-20 Wochenstunden arbeiten. Und das sicher die nächsten 10-15 Jahre. Wie verhält es sich dann damit? Wird dann der Vertrag geändert? Wie wird das dann gemacht ? Vielen dank


Pamo

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Antwort auf Beitrag von baby1178

Dann beantragst du nach deiner Elternzeit eine Teilzeitstelle. Hat dein Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter? PS: eine ganz andere Frage: überlege dir gut, ob du wirklich eine Vollzeitstelle und damit deine finanzielle Unabhängigkeit permanent aufgeben willst. Oftmals gibt es danach kein zurück mehr.


baby1178

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, wir haben einen 100-Mann-Betrieb. Ich möchte nachmittags immer für meine Tochter da sein. Das ist mir total wichtig.


KKM

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Hallo! Nur so als Tipp: Überlege es Dir gut!!!! Was ist, wenn Dein Partner sich irgendwann überlegt, dass ihm Eure Familie so nicht mehr gefällt... Ich bin allein erziehend und soooo dankbar, dass ich finanziell auf eigenen Beinen stehe! Lass Dich nichts ins "Aus" manövrieren und begib Dich nicht in eine totale Abhängigkeit! KKM


Pamo

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Antwort auf Beitrag von KKM

... und gib auch dem Papa die Chance, fürs Kind dazu sein. Bspw. jeder 30h die Woche - das scheint fair und benachteiligt keinen.


speedy

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Hi, du stellst dann nach Ende der Elternzeit einen Antrag auf Teilzeit - entweder befristet oder eben eine Abänderung des Arbeitsvertrags auf Lebenszeit :) Gruß, Speedy


golfer

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Antwort auf Beitrag von Pamo

zu dem 400€ Job ist alles gesagt....Renten sind eh nich tsicher...und lass dir nicht ausreden für Deine Tochter da zu sein....ich bin auf Deiner Seite....du kannst ja ev. noch einen Vertrag mit Deinem Mann machen.....das hier alle auf den Müttern rumhacken die nur Teilzeit arbeiten wollen.....alle Modelle sind gleichwertig nebeneinander und jeder darf zum Glück noch selbst entschieden....


baby1178

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Antwort auf Beitrag von golfer

Vielen dank für deine Antwort Golfer Sie hat mich etwas aufgebaut. Dachte langsam an mir ist was faul. Ich will definitiv die nächsten Jahre soweit es mir möglich ist für meine Tochter da sein, was heisst Teilzeit arbeiten. Mein Mann könnte gar nicht anders als Vollzeit arbeiten weil er so seine Stellung verlieren würde. Da gab es für mich gar keine Diskussion, ausserdem bin ich gern bei meiner Tochter. Und ich denke einfach mal positiv und hoffe das mein Mann nun nach 18 wunderschönen Jahren uns nicht einfach sitzen lässt. LG


Nicol

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Antwort auf Beitrag von baby1178

Du weißt schon, dass Du so auf jeden Fall in die Armut schlitterst, oder? Wenn nicht als Alleinerziehende, dann halt in Altersarmut (Witwenrente ist nur noch 55%). So oder so. Überlege Dir gut ob es Dir wert ist. Kindern können sowohl mit Vollzeit arbeitenden Müttern als auch mit Vollzeit- Müttern unbeschwert aufwachsen. Wenn Du es also machtst, mache es nur für Dich (nicht für Deine Tochter). Die Bürde, dass Du für sie zurückgesteckt hast, kann sie nicht tragen.


eumeline

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Antwort auf Beitrag von baby1178

Wie groß ist der Betrieb und wie lange hast Du Elternzeit eingereicht? Wenn der Betrieb groß genug ist, muss man einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit zustimmen, sofern sie nicht 30h übersteigt. Wenn Du in der Elternzeit in TZ arbeiten möchtest (eben vielleicht 400€ z.B.), dann macht man einen TZ-Vertrag, befristet auf das Ende der Elternzeit, danach tritt automatisch der Vertrag in kraft, der vor der Elternzeit galt. Du hast demnach einen Rechtsanspruch auf eine adäquate Tätigkeit. Ich habe es wie folgt gemacht: ich habe immer EZ für 3 Jahre eingereicht, bin aber jeweils nach einem Jahr wieder aufgrund des Geldes in TZ arbeiten gegangen.Dabei war der TZ-Vertrag explizit für den Zeitraum bis zum Ende der Elternzeit befristet. Ich konnte sogar meinen TZ-Vertrag aus der Elternzeit noch weiter verlängern, sodaß ich auch nach der EZ die TZ gearbeitet habe und nach auslaufen dieses befristeten Vertrages meinen Ursprungsvertrag wieder aufleben lassen konnte. Wichtig ist halt, daß Du einen Antrag auf Teilzeit INNERHALB der Elternzeit stellst und der Arbeitsvertrag für diese Tätigkeit bis zum Ende der Elternzeit befristet ist und danach Dein alter Vertrag wieder aufleben kann (auch wenn Du bestimmt weißt, daß Du danach keine 100% arbeiten willst, ich würde mir die Option offen halten - man weiß nie, was kommt).


eumeline

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Antwort auf Beitrag von eumeline

Ach so, und wenn Du dann nach der Elternzeit tatsächlich dauerhaft reduzieren willst, sollte das auch kein Problem sein. Wieviel Du dann arbeiten willst, kannst Du aber dann ja noch entscheiden. Ich würde mich jetzt so wenig wie möglich festlegen an Deiner Stelle. Und auf keinen Fall dauerhaft reduzieren (auch wenn einen manchmal das Gefühl überkommt, daß es dem AG gegenüber fair wäre möglichst früh zu sagen, welche Pläne man hat). Allerdings glaube ich, daß eine TZ-Tätigkeit im Rahmen der Elternzeit auch eine Mindeststundenzahl enthalten muss, damit dieses Modell so anerkannt wird...? Wie gesagt, ich habe jeweils nach einem Jahr wieder 30 bzw. 50% gearbeitet, habe nach zwei Jahren zwei weitere verlängern können und habe mich nun nach 4 Jahren entscheiden (müssen) entweder dauerhaft bei 50% zu bleiben oder auf meine urspünglich 80% aufzustocken. Entscheiden müssen deshalb, weil ein befristeter Vertrag nur bis zu dreimal verlängert werden darf (oder so ähnlich). Seit zwei Monaten bin ich jetzt bei 80% und es funktioniert. 100% würde ich allerdings auch zur Zeit noch nicht in Erwägung ziehen - trotz Homeoffice


Trini

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Antwort auf Beitrag von baby1178

Es kommt doch auf die Höhe des Gehaltes (und der daraus errechneten Rentenversicherungsbeiträge) an und nicht auf die Arbeitszeit. Baby 1178 schrieb, sie habe eine GUT BEZAHLTE Vollzeitstelle. Auch ich gönne mir (obwohl die Söhne schon 12 und 15 sind) noch den Luxus der Teilzeitarbeit (65 %). Allerdings habe ich den Vortiel, dass ich bis zum 18. Lebensjahr des Kleineren immer wieder befristet verkürzen kann. Aber, ich zahle definitiv mehr RV-Beitrag als so mancher Familienvater. Trini


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Trini

Das sehe ich auch so. Manche verdienen mit einer Teilzeitstelle mehr als andere in Vollzeit. Und dementsprechend zahlen sie auch mehr Rentenbeiträge. Zudem kann man auch noch privat vorsorgen (Versicherungen, Sparverträge, Wohneigentum etc.), damit man nicht mit leeren Händen dasteht als Rentner (oder Witwe, Geschiedene...). Ich würde aber auch schauen, dass du spätestens nach der Elternzeit wieder einen richtigen Teilzeitvertrag bekommst. Ich hab auch nicht so schnell vor, wieder Vollzeit zu arbeiten. Es geht zum Glück auch anders.


Trini

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Antwort auf Beitrag von Häsle

immer weniger an Netto, aber höhere Kosten (z.B. für dreimal Mensa/Kantine) statt selberkochen. Trini


Häsle

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Antwort auf Beitrag von Trini

Ja, ich hab mir auch ausrechnen lassen, dass ich momentan mit meinen 50% am Besten wegkomme. Erst bei knapp 80% könnte es sich eine Erhöhung wieder einigermaßen lohnen. Zur Zeit muss ich aushilfsweise 100% arbeiten, und das packen wir alle definitiv nicht auf Dauer. Schön, dass ich die Wahl habe.


baby1178

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Antwort auf Beitrag von baby1178

Hallo ihr lieben. Habe nun nochmal das Gespräch mit Chef gesucht. Also mein Arbeitgeber hat mir nun auch mal durchgerechnet mit welcher Stundenzahl ich am besten wegkomme. Also Altersvorsorge habe ich für mich bereits ein eigenes Haus gebaut. Meine Elternzeit endet nächstes Jahr im April. Werde dann wohl einen Teilzeitvertrag machen, unbefristet, mit Option auf Stundensteigerung. Mein Arbeitgeber ist froh das ich im Unternehmen bleibe und hoffte selbst auf gute Einigung.... Glaub es läuft in die richtige Richtung. Ich weiß das ich jedenfalls so lange wie möglich soviel Zeit wie möglich für meine Tochter da sein will. Das ist mir wichtig :-)


Häsle

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Antwort auf Beitrag von baby1178

Hört sich gut an!


DanniL

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Antwort auf Beitrag von Häsle

Bei mir war es ähnlich. Ich habe innerhalb der Elternzeit einige Monate auf 400 Euro Basis gearbeitet mit gleichem Stundenlohn...du bekommst ja brutto = netto ausgezahlt. Stand aber ausdrücklich im Vertrag, dass es nur innerhalb der Elternzeit ist. Danach habe ich von 37 Stunden auf 22 reduziert.Es wurde ein Änderungsvertrag geschrieben. Es wurden halt nur die Stunden / Entgelt geändert und alles andere behält seine Gültigkeit im Vertrag. Ich glücklich...AG glücklich....was will man mehr. Da würde ich mir auch von niemandem reinreden lassen.