Mitglied inaktiv
Hallo ihr Lieben, Ich habe mein Problem gerade im Thread "Recht" gepostet, aber vielleicht gibt es hier ja auch ein paar Wissende. Ich arbeite nach vorzeitiger Beendigung der Elternzeit nun wieder auf meiner alten Stelle als Verwaltungsangestellte in einem Rathaus (Öffentl. Dienst). Ich hatte den dringenden Wunsch, die Arbeitszeit von 50 auf 40 % zu reduzieren, was mein Dienstherr partout ablehnt. Ich habe jedoch 3 Kinder, davon ist eins schwerbehindert. Mir ist der Stundenumfang zuviel, zumal ich in der Urlaubszeit auch noch eine Kollegin vertreten soll. 1. Gibt es evtl. eine Sonderregelung wegen meinem behinderten Kind, wonach einer Stundenreduzierung zugestimmt werden muss? 2. Kann wirklich von mir erwartet werden, dass ich in der Urlaubszeit voll arbeite, um meine Kollegin zu vertreten? Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Vielen Dank. Liebe Grüße Bianca
Hi Also, wie das mit einem behinderten Kind aussieht, weiß ich nicht. Ich möchte dir trotzdem sagen: Sei froh, dass sie dir die 50% angeboten haben. Oft heißt es nach der Elternzeit "Vollzeit oder gar nicht". Natürlich hat man EIGENTLICH den Anspruch auf Teilzeit, aber es gibt da den netten Satz im Gesetz: "Ausser es lässt sich betrieblich nicht vereinbaren". Von daher kann ich dir nur auf den Weg geben: Auch wenn es nicht klappen sollte, dann sehe es wenigstens positiv, dass du eine halbe Stelle bekommen hast. LG Sumse
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