Mitglied inaktiv
Hallo, ich möchte gerne wissen wann ich meinen AG bescheid sagen muss das ich schwanger bin. Ich habe erst vor kurzem angefangen zu arbeiten und habe noch bis 15.11. probezeit. Kann man mich wegen der schwangerschaft kündigen. Und ab wann könnte er mich kündigen. Gleich nach der Geburt? LG Indra
Erstmal Glückwunsch zur Kugel :-))) Ich glaube zu wissen, das die Schwangerschaft über der Probezeit liegt und der AG Dir nicht kündigen kann. Und, nach der Schwangerschaft kannst Du ja drei Jahre in Elternzeit und da kannst Du auch nicht gekündigt werden. Nach der Elternzeit ist der AG verpflichtet, Dich mindestens drei Monate zu beschäftigen, bevor er Dir kündigen darf. Aber all diese Infos sind ohne Gewähr, lasse mich gern korrigieren und ich glaube anders verhält sich das noch, wenn es ein Zeitvertrag ist. Ich glaub der würde dann ganz normal enden, wie es vereinbart war. LG fru
Als ich mit meinem Großen schwanger wurde, habe ich auch gerade erst neu in einer Firma angefangen, als Schwangerschaftsvertretung :-) Bis zur 16. SSW mußt Du es Deinem AG sagen. Hast aber jetzt bereits Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit. Solltest Du einen befristeten Arbeitsvertrag haben, endet der aber wie geschrieben. War bei mir auch so. Als mein Sohn 2 1/4 Jahre alt war, lief dieser Vertrag aus und wurde nicht verlängert. Die Firma hätte mich wieder eingestellt, aber nur in Vollzeit. Und das wollte und will ich nicht.
Hallo, bis wann Du dem AG Bescheid geben musst, gibt es keine gesetzliche Regelung. Ich würde noch den 15.11. abwarten. Nicht immer ist es so, dass automatisch die Probezeit vorbei ist. Es gibt Arbeitsverträge, die sind ersteinmal befristet bis zum Ende der Probezeit und danach beginnt erst der unbefristete Vertrag. Ansonsten bis Du dann ab Bekanntgabe der Schwangerschaft ersteinmal vor einer Kündigung geschützt, wenn Du Dir nicht ganz böse "Schnitzer" erlaubst. Dann bist Du ersteinmal bis 4 Monate nach der Geburt geschützt. Wenn Du Elternzeit machst, verlängert sich der Kündigungsschutz um die Elternzeit. Eine Kündigung kann Dir Dein Arbeitgeber schon am ersten Tag, wenn Du aus der Elternzeit zurück kommst in die Hand geben. Er muss aber die Kündigungsfristen einhalten. Diese betragen aber nicht die 3 Monate wie ich hier schon oft falsch gelesen haben. Entweder sind es die gesetzlichen Kündigungsfristen oder im Arbeitsvertrag wurden andere Kündigungsfristen vereinbart. Diese dürfen aber nicht schlechter für Dich sein, als die gesetzlichen Kündigungsfristen. LG Sibs, die Dir alles Gute für die Schwangerschaft wünscht
Eigentlich sollte man es sagen, wenn man es weiß. Hast du deinen Mutterpass schon? Wenn nein, verschieb deinen Termin nach dem Ende der Probezeit, so dass dieser nicht früher ausgestellt wird. Und dann sagst es dem Arbeitgeber, wenn du deinen Mutterpass hast, weil er möchte sowieso ne Kopie davon haben. Kündigen kann er dich frühestens 4 Monate nach der Geburt. Leg dir für das Gespräch Argumente bereit, vor allem wie es nach der Geburt weitergehen soll. Nimmst du Elternzeit, wie lange nimmst du Elterzeit. Fängst du ggf. gleich nach dem Mutterschutz wieder an (das lieben Arbeitgeber wegen der relativ kurzen Ausfallzeiten). Ich bin jetzt 2 Jahre zuhause und komme einfach nicht mehr wieder rein. Je länger du zuhause bist desto schwieriger wird es. Wenn zu zeitig wieder anfangen willst, wieviele Stunden usw., Kinderbetreuung organisiert (was wenn Kind krank ist, wer übernimmt). Das sind alles Dinge die einen Arbeitgeber interessieren, um dich ggf. nicht zu kündigen.
Mein Arbeitgeber wollte keine Kopie vom Mutterpass. Die Angaben darin unterliegen doch dem Datenschutz?! V. G.
Ich würde meinem AG NIEMALS eine Kopie vom Mutterpass aushändigen! Warum??? Das geht den AG nichts an. Man kann sich aber vom Arzt eine Bescheinigung über die Schwangerschaft ausstellen lassen. Hat mein AG nicht verlangt, wozu auch? LG S
Meiner wollte damals entweder eine Kopie der Seite, wo der errechnete Entbindungstermin eingetragen wird, oder halt eine Bescheinigung wo der ET drin steht. Alle anderen Angaben im Mutterpass kann man ja schwärzen bzw beim kopieren abdecken.
Der AG muss berechnen, wann Du in den Mutterschutz gehst und braucht dafür die Bestätigung des Arztes über den ET. Außerdem stehst Du ab der Meldung unter Schutz und darfst und brauchst bestimmte Sachen nicht mehr machen. Ansonsten solltest Du vielleicht spätestens Bescheid sagen, wenn man anfängt es zu sehen. Angeblich muss man Bescheid geben, wenn man weiß, dass man schwanger ist. Allerdings ist das wohl etwas übertrieben in Zeiten von Frühtest u.ä.. In den ersten Wochen kann immer noch so viel passieren. Ich habe bis zur 12. Woche gewartet. Vorher hat es auch sonst fast niemand erfahren, außer denen die von allein drauf gekommen sind. Eine tolle Schwangerschaft. Ulla
ich musste ihn auch vorzeigen bzw kopieren habs aber auch gleich gesagt,für mich war das keinn thema
Hängt von der Branche ab, in der Du tätig bist. Zwar kannst Du als Schwangere, auch in der Probezeit, nicht gekündigt werden, aber falls Du eine Fehlgeburt in der Zeit hast, weiß der AG, wo mit Dir "die Reise ggf. hingeht". Wenn also die Arbeit keine Gefahr für die Schwangerschaft darstellt, würde ich als "Newbie" immer abwägen, ob mir die Bekanntgabe er nützt oder mittelfristig schadet. Betriebsbedingt kann man immer kündigen, egal ob schwanger oder im Mutterschutz.
Da stehen unter Umständen so viele persönliche Sachen drin...also den würde ich niemals vorlegen! Auch nicht abgedeckt kopieren oder sonstwas....nene, das ist viel zu persönlich...
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