Hallo, vor einiger Zeit habe ich hier gefragt, ob es für Selbständige Kinderkrankengeld ab dem ersten Krankheitstag des Kindes geben kann. Meine Ergebnisse nach Gesprächen mit zwei Versicherungen: Meine jetzige zahlt erst ab dem 43. Krankheitstag. Die zweite Kasse, die ich angefragt habe, zahlt schon ab dem ersten Krankheitstag für insgesamt 10 Tage (Alleinerziehende 20) pro Jahr 70% des täglichen Verdienstes WENN der Betrieb aufgrund des Arbeitsausfalls geschlossen werden muss. Läuft der Betrieb weiter, ist es situationsabhängig. In meinem Fall - ich mache mich in der Gastronomie selbständig - ist das Kinderkrankengeld ja deshalb so wichtig, WEIL ich den Laden nicht einfach schließen kann und damit die entsprechende Aushilfe bezahlen möchte. Es lässt sich darüber verhandeln, ob mir also trotzdem etwas gezahlt werden wird, weil das Café ohne Krankengeld nicht geöffnet sein könnte. Um welche Kassen es sich handelt, darf ich hier ja wohl nicht schreiben, aber mal so viel: Sie tragen beide drei Großbuchstaben im Namen Eine andere noch zu klärende Frage ist, ob mir das Kinderkrankengeld vom ALG II abgezogen werden wird, sofern ich das im konkreten Fall noch aufstockend beziehe. Denn dann würde sich ein Versicherungswechsel aus MEINER Sicht nicht wirklich lohnen. Mann, ist das kompliziert. Für den Fall dass es jemanden konkreter interessiert kann sie mich gerne anschreiben. Grüße, Rabukki