Mitglied inaktiv
Hallo ich habe heute vorab meinen Arbeitsvertrag zum Durchlesen bekommen damit ich ihn am Montag unterschreibe. Nun stehen da 2 Dinge die mich wundern: 1) die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 4 Wochen und danach auch 4 Wochen - ok oder? 2) Im Falle der Freistellung des Arbeitnehmers zur Pflege seines erkrankten Kindes erfolgt keine Entgeldfortzahlung Was das heißt ist mir klar, aber ich habe doch 10 Tage Sonderurlaub wenn unsere Tochter krank ist und ich eine AU vorlege oder? Ist das rechtens? 3) Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich min. 20 Stunden Ich wollte max 30 Stunden/Woche arbeiten, dann ist das doch ok oder? Danke für eure Antworten und schönen Abend noch Roxy
Hallo, grundsätzlich sind alle Punkte O.K. ! Wobei ich 4 Wochen Kündigungsfrist etwas wenig finde ... 3 Monate sind eher üblich. In der Probezeit sind 4 Wochen aber durchaus O.K. ! 10 Tage wegen Krankheit des Kindes sind richtig. Aber das ist nicht mit Sonderurlaub zu vergleichen. Du wirst von deinem Arbeitgeber freigestellt, aber für diese Tage nicht von ihm bezahlt. Einen Teil des Einkommensverlustes bekommst Du dann von der Krankenkasse erstattet. Beim 3. Punkt ist ja nach oben für ihn eigentlich alles offen. Vielleicht sollte noch im Vertrag aufgenommen werden, das Du zwar mind. 20 Stunden, jedoch max. 30 arbeiten musst. Gruß, Tippel
zu 1) ist ok, besser für den AG wenn du in der Probezeit gehst. zu 2) Das hört sich auch in Ordnung an. Ich interpretiere das so: Der Arbeitgeber stellt dich ohne Lohn frei und die Krankenkasse zahlt dir eine Entgeldersatzleistung, dafür bekommst du einen speziellen Krankenschein vom Kinderarzt, den hatte ich schon, d.h. du bekommst die Kohle von der Krankenkasse, vermute aber nur ca. 70 % von deinem Netto runtergerechnet auf die Fehltage. zu 3) d.h. für mich dass du unter 20 Stunden nicht arbeiten sollst Wie sieht es aus mit Überstunden? Alles mit dem Gehalt abgegolten? Kannst du Gleitzeit sammeln?
Apropo. Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit 2 Wochen, danach 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Verlängert sich je nach Betriebszuhörigkeit (ist aber an die Betriebsgröße, d.h. größer 20 Mitarbeiter gekoppelt).
zu 1.) in der Probezeit bist du besser gestellt als nach Gesetz, denn der AG kündigt dir mit 4 Wochen Frist, für dich git die gesetzliche Kündigungsfrist zu 2) das ist ganz einfach die gesetzliche Kündigungsfrist, 3 Monate oder so sind Individualvereinbarungen zu 3) damit hat der AG die Möglichkeit dich weniger als 30 Stunden die woche zu beschäftigen - bist du Lohnempfängerin? mit festem gehalt wäre es irgendwie eigenartig....
mit 1) wird einfach die Kündigungsfrist in der Probezeit höher gewählt als gesetzlich vorgesehen. mit 2) wird lediglich die Entgeltfortzahlung für diese 10 Tage durch den AG abgelehnt. Im Fall musst Du das bei der KK beantragen und bekommst einen Prozentsatz mit 3) ist das auch o.k., so wie Du schreibst. Viele Erfolg und Spaß! Tina
Hi danke für eure Antworten und Wünsche. Dann muss ich nur noch die Kündigung für meinen jetzigrn AG verfassen und am Montag den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.. Schönes wochenende noch Roxy
Ich hab was falsch kommentiert (keine Ahnung, wie ich das schreiben konnte - Dankfehler vermutlich). Zu 2.: Dein neuer AG hält nur die gesetzliche Lage nochmals fest. Müsste er eigentlich gar nicht.
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