Lavendel87
Hallo, Ich hoffe hier ist jemand der mir weiterhelfen kann oder zumindest weiß wo ich das in Erfahrung bringen kann. Ich bin Lehrerin in Hessen und noch nicht Lebzeitverbeamtet. Ich bin schwanger und wollte anschließen, wenn das Kind ca. 6 Monate ist währen der Elternzeit Teilzeit wieder anfangen zu arbeiten. Zählt diese Zeit mit zur Bewährungszeit oder nicht? Habe schon viel online gesucht aber nichts gefunden. Und wie ist das mit den Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt und einem vorherigen Beschäftigungsverbot, steht leider im Raum da meine Werte nicht so gut sind, zählen die zur Bewährungszeit oder nicht? Vielen Dank
meines wissens sind schwangerschaft (bei ausfall) und elternzeit bewährungsverlängernd. am besten kann dir das aber dein personlarat erklären LG
Hallo muddelknuddel, woher hast du denn deine Vermutung? Bei mir weiß es im Personalrat keiner so wirklich genau und im Gesetz finde ich nur den Passus "Die Frist verlängert sich um die Zeit einer Elternzeit oder einer Beurlaubung unter Wegfall der Besoldung." Das hieße doch die Zeit des Beschäftigungsverbots und der Mutterschutzfristen würde zählen. Nur ist sich da niemand sicher. Und ob es zählt wenn in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet wird oder ob das dann nicht zählt weiß keiner. Wüsste einfach gerne wo ich diese Informationen her bekomme.
Ruf doch mal im zuständigen Ministerium an. Kann dir für Hessen leider nix sagen, da ich in Rheinland-Pfalz im Schuldienst bin, aber bei mir wurde Mutterschutz/Elternzeit anerkannt. Und das, obwohl mein Zeitvertrag in der Mutterschutzfrist auslief und ich eigentlich für acht Monate arbeitslos war....
Hi, Mutterschutz zählt auf jeden Fall. Elternzeit ist idR (zumindest im öD) verlängernd, da ja sonst die bevorzugt würden, die lange in EZ gehen. Beschäftigungsverbot zählt auf jeden Fall auch, da du da von Gesetzes wegen behandelt werden musst wie ein "anwesender" Arbeitnehmer, d.h. es dürfen dir keine Nachteile entstehen. Eine Verlängerung der Frist wäre ja ein klarer Nachteil. Teilzeit wird meines Wissens >75% voll anerkannt und darunter nur anteilig, da müsstest du aber wirklich mal im Ministerium anrufen. Gruß, Speedy
hier ein zitat vom VBE nrw (http://www.vbe-nrw.de/index.php?content_id=2575&session=299b97729dfb8d87fbf468e48f7acb47) Ausfallzeiten (Beurlaubung, Krankheit), die über drei Monate (Bagatellzeit) hinausgehen, führen zu einer Verlängerung der Probezeit (z. B.: Ausfallzeiten insgesamt fünf Monate – drei Monate = Verlängerung der Probezeit um zwei Monate). Mutterschutzfristen gelten nicht als Ausfallzeiten. außerdem ist die elternzeit probezeitverlängernd, so ist das zumindest derzeit bei einer kollegin von mir (allerdings hab ich da keine rechtlichen grundlagen für, ist nur erfahrungswissen ohne hintergrund) der personlarat und die gewerkschaften sollten sowas aber wissen, notfalls bei der bezirksregierung nachfragen LG
Aber da hast du doch die Antwort schon in dem Passus Erziehungsueiten sind Dienstbefreiung ohne Fortzahlungen der Dienstbezüge. Also verlängernd Mutterschutz und ein evtl. Beschäftigungsverbot ist nicht verlängernd, da du deine Dienstbezüge weiterhin behältst. Eigentlich unfassbar, dass dein Personalrat sich nicht zu informieren weiß, wirst ja nicht die erste Schwangere Beamtin auf Probe sei . Viele Grüße
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