Mitglied inaktiv
Hallo , weisst jemand ob man nur das Kind in den Landkreis wo man wohnt Kripeplatz anmelden darf oder auch wo man arbeitet? Die hatten heute mir gesagt dass darf man nur wo man wohnt aber nicht wo man arbeitet, und das macht mir organisatorisch K.O.
Das ist quatsch. Du kannst dein Kind anmelden wo du willst, ob du ein Platz bekommst ist schon ein andere Sache.
dürfen darfst du überall, nur bekommen wirst du nur an deinem wohnort, da sind die krippen (zumindest die staedtischen) zu verpflichtet. ansonsten musst du dir nen ausnahmegenehmigung besorgen, gibt bei uns glaub ich beim schulamt.
Soweit ich weiß, funktioniert das folgendermaßen: Die Kita bekommt pro angemeldetes Kind einen bestimmten Betrag von der Gemeinde. Die Gemeinde (oder der Kreis) zahlt das aber natürlich nur für die Kinder, die auch dort wohnen. Wenn also ein Kind von außerhalb angemeldet wird (was wahrscheinlich sowieso nur geht, wenn genügend freie Plätze da sind), zahlt die Gemeinde, in der die Kita liegt, für dieses Kind nichts. Statt dessen müsste die Gemeinde/der Kreis, wo du wohnst, eine Ausgleichszahlung an die "auswärtige" Kita leisten. Das tun sie aber nur, wenn sie zugestehen müssen, dass eine Betreuung in einer Kita im "eigenen" Kreis nicht möglich ist. Das ist mein Informationsstand aus Baden-Württemberg und auch schon einige Jahre her, kann also auch sein, dass es woanders anders ist oder sich wieder geändert hat.
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