Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe zur Zeit eine 20 Stunden Stelle. Da man davon als Alleinerziehende kaum leben kann bin ich beim Weiterbewerben. Nun habe ich eine mündliche Zusage für eine 30 Stunden Stelle. Der neue Arbeitgeber möchte mich zum frühstmöglichen Termin einstellen. Beim alten Arbeitgeber hab ich eine 4wöchige Kündigungsfrist. allerdings hätte ich da auch noch 10 Tage Urlaubsanspruch. Wenn ich also fristgemäß kündige und den Resturlaub zum Schluß hin antrete, dürfte ich in dieser Resturlaubszeit schon beim neuen Arbeitgeber anfangen??? LG Janka
Meiner Meinung nach: Nein! In der Urlaubszeit bist du noch Mitarbeiterin des alten Unternehmens also kannst du nicht paralell gleich wo anders anfangen. LG
Hallo, ich kann meiner Vorrednerin nur zustimmen. Da du und Dein Arbeitgeber sich die Steuern und Versicherungen teilen, bis der letzte Tag da ist. Ansonsten würdest Du für die 10 Tage auch doppelt bezahlen was ja eigentlich unlogisch wäre. Deshalb, kannst Du erst wo neu anfangen, wenn das Alte abgeschlossen ist. Der AG muß Dich erst überall abmelden, damit der Neue Dich überall wieder anmelden kann. Gruss Angie
...nur ne muendliche Zusage? Mir waere das echt zu heiss. Sicher dich ab und lass es dir schriftlich geben. Nicht das du am Ende ohne was da stehst und auch noch beim Arbeitsamt gesperrt bist...
definitiv NEIN, denn der urlaub ist lt. Gesetz zu Erholungszwecken dar und darf nicht "durchgearbeitet" werden - auch nicht woanders. Einzige Möglichkeit ist ein Aufhebungsvertrag mit deinem alten AG zu einem früheren Zeitpunkt.
Hallo, da ich aus der Personalabteilung bin: Wie die anderen schon gesagt haben, darfst Du nicht während Deinem Urlaub bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Bzw. Deinem neuen. Das alte Arbeitsverhältnis muss abgewickelt sein bevor das neue beginnt. Allerdings lassen sich einige alter Arbeitgeber darauf ein, den Mitarbeiter früher aus dem Vertrag rauszulassen, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist. Dann musst Du allerdings wissen, dass Du auf jeden Fall beim Arbeitsamt gesperrt bist, falls innerhalb eines Jahres arbeitslos werden solltest. Ansonsten wenn der neue Arbeitgeber Dich haben möchte, wartet er auch vier Wochen länger auf Dich. Aber ich würde auf keinen Fall kündigen solange Du nichts schriftliches (unterschriebenen Arbeitsvertrag) vorliegen hast. Viel Erfolg beim neuen Job! Sonnenschein
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