Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal wieder eine Frage und die Hoffnung, dass sich hier jemand damit auskennt. Ich arbeite seit meiner Elternzeit (2 Jahre her) bei einem neuen Arbeitgeber Teilzeit. Man möchte nun, dass ich meine Stundenzahl, möglichst auf Vollzeit erhöhe. Ich möchte aber nicht, denn mein jetztiger 20-Stunden-Vertrag beinhaltet, wenn man alles zusammenzählt, 30-35 Stunden Arbeitszeit die Woche - viel davon zu Hause möglich, alles aber natürlich unbezahlt. Vollzeit hieße, 50-60 Stunden die Woche zu arbeiten. Ich verdiene nicht wirklich sooo viel. Eine Erhöhung auf 75% lohnt sich auch nicht direkt - weder zeit- noch geldmäßig. Momentan spricht nichts für eine Stundenerhöhung. Kann mir der AG das Messer auf die Brust setzen? Bei uns arbeiten übrigens ca. 30 Festangestellte und 40 Honorarkräfte.
Hi, eine Vertragsänderung gegen deinen Willen würde eine Änderungskündigung durch den AG voraussetzen - mit allen Voraussetzungen einer normalen Kündigung. Im Moment gibt es allerdings zahlreiche Urteile von Arbeitsgerichten, dass auch eine Kündigung von TZ-Kräften zu Gunsten von VZ-Kräften zulässig sein kann, eben weil ein dauerhaft erhöhter Arbeitsaufwand auch einen betrieblichen Grund darstellen kann. Wenn der AG dann noch nachweist, dass 2 TZ-Kräfte statt einer VZ nicht wirtschaftlich oder organisatorisch nicht abbildbar ist, kann eine Kündigung wegen zuviel Arbeit sogar zulässig sein. Ich würde dir raten, den Dialog mit deinem AG zu suchen und seine Gründe zu erfahren. Gruß, Speedy
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