Mitglied inaktiv
Hallo ihr lieben! Weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe mal eine Frage. Wahrscheinlich betreue ich ab dem 10.01.05 ein zweijähriges Mädchen, dessen Mutter noch ihre Ausbildung beenden muß. Dafür bekomme ich dann den üblichen Satz an Aufwandsentschädigung vom Jugendamt gezahlt. Da ich für unseren 8 Mon. alten Sohn auch Erziehungsgeld bekommen hier meine Frage: Wird diese Aufwandsentschädigung auf das Erziehungsgeld angerechnet? Ich bin ja nicht angestellt und habe ja dementsprechend keinen Lohn. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Vielen Dank schonmal. Lg Daniela
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