Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte vor ein paar Tagen wegen der ersten Steuererklärung meines Lebens gepostet und wollte denen, die mir geantwortet haben, nochmal die Ergebnisse eines erneuten Telefonates mit dem Finanzamt mitteilen - vielleicht ist das ja für Euch beruflich relevant: Ob vorweggenommene Betriebsausgaben später abgeschrieben werden können, hängt weder davon ab, ob 2009 bereits ein Gewerbe angemeldet wurde, noch von der Rechtsform (GmbH oder GbR). Ich muss lediglich bis Mai 2010 das Hauptformular und Anlage G ausfüllen und kann die Beträge dann im ersten Geschäftsjahr absetzen. Ich weiß zwar nicht, warum das so ist - habe die Info jetzt aber von mehreren Seiten (darunter mein Wohnsitz- UND Gewerbesitz-Finanzamt) bestätigt bekommen, so dass ich es einfach mal glaube ;) Vielleicht hat sich da was geändert, weil Ihr ja anderer Meinung wart? Und Anlage G sieht machbar aus. Also viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Unsichtbar abpumpen im Büro, Erfahrungen gesucht
- Neuer Job trotz Schwangerschaft?
- Kann Arbeitszeit nicht erfüllen, was kann der Arbeitgeber machen?
- Ist meine Arbeit ein Gefahr?
- Beschäftigungsverbot und schlechtes Gewissen
- Beschäftigungsverbot
- Schwanger im Einzelhandel
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit